Ausbildung zur Fachangestellten/zum Fachangestellten für Bürokommunikation
- Berufsbild
- Voraussetzung zur Aufnahme der Ausbildung
- Ausbildungsinhalt
- Ausbildungsbeginn
- Ausbildungsdauer
- Bezahlung
- Ausbildungszeit
- Urlaub
Bei der Prüfung von Widersprüchen und der Vorbereitung von Verwaltungsakten kommt der/dem Fachangestellten für Bürokommunikation eine wichtige Rolle in der Bearbeitung zu. Die Einsatzmöglichkeiten einer/eines Fachangestellten für Bürokommunikation sind vielschichtig. Eine genaue Kenntnis der Verwaltungsabläufe und Verwaltungsorganisation ist für die Fachangestellten für Bürokommunikation unerlässlich.
Voraussetzung zur Aufnahme der Ausbildung:
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Für die Einstellung ist mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand erforderlich.
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Erwartet werden geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie
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Freude am Umgang mit der deutschen Sprache, gute mathematische Grundkenntnisse und ein Interesse an Fremdsprachen (insbesondere Englisch) sind vom Vorteil.
Die praktische Ausbildung ist darauf gerichtet, Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Erledigung von Verwaltungsarbeiten notwendig sind. Besonderer Wert wird auf die Arbeit mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien, wie z. B. E-Mail, Internet, Text- verarbeitungsprogrammen und den Erwerb von schreibtechnischen Qualifikationen gelegt.
Weitere Ausbildungsinhalte in der Praxis sind z. B.:
- Besucherbetreuung: die Entgegennahme von Anfragen, das Erteilen von Auskünften, das Weiterleiten von Telefongesprächen - auch unter Verwendung von Fremdsprachen,
- das Kennenlernen des Aufbaus eines Haushaltsplanes sowie die Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushaltsrecht, Prüfung von Rechnungen und Erstellung von Belegen,
- das Beherrschen der Grundzüge des Personalwesens und das Anfertigen z. B. von Arbeitsverträgen, Erstellung und Bearbeitung von Personalakten oder anderen Schriftstücken bei personellen Veränderungen,
- Erledigung von Aufgaben einzelner Verwaltungverfahren und Überprüfung z. B. der Fristen von Einsprüchen oder Veranlassung der förmlichen Zustellung bestimmter behördlicher Anordnungen,
- Kennenlernen von Sinn, Zweck und Zusammenhang einzelner Arbeitsabläufe und die zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Im Verlauf der Ausbildung erhalten Sie eine Überblick über die Zuständigkeiten der einzelnen Bereiche der Universität und der Berliner Verwaltung. Im Laufe des 2. Ausbildungsjahres wird ein Praktikum in einem Bezirksamt (vorrangig Sozialamt) absolviert.
Die theoretische Ausbildung wird von der Verwaltungsakademie Berlin in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsschule durchgeführt.
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung und rechtzeitig vor Beendigung des dritten Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abzulegen.
Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss befähigt die Auszubildenden zu einer hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis im Sinne des BAT/-O/TVöD/TV-L.
Ausbildungsbeginn: am 01.09. eines jeden Jahres
Die Ausbildungsvergütung beträgt:
- im 1. Ausbildungsjahr 764,11 €
- im 2. Ausbildungsjahr 815,38 €
- im 3. Ausbildungsjahr 862,41 €
Ausbildungszeit: 39 Stunden pro Woche
Die Bewerbung muss enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- Kopien der letzten zwei Zeugnisse einschließlich der Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten
- Praktikumsbeurteilung(en), wenn vorhanden
- den lückenlosen Lebenslauf
- (1 Lichtbild)
Für die Bewerbung bitte keine Hefter und Folien verwenden.
Die Bewerbung ist zu richten an:
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Humboldt-Universität zu Berlin
Berufsausbildung, III E 4
Frau Hahn
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Die Bewerbung sollte bis 31. Dezember des Vorjahres erfolgen.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Hahn, Tel. (030) 2093-2701.
Nach Eingang der Bewerbung werden Sie zu einem Aufnahmetest eingeladen, dessen gute Absolvierung Voraussetzung für ein Einstellungsgespräch ist.
Der Ausbildungsvertrag beinhaltet keine Einstellungsverpflichtung seitens der HU.
