Musterverträge für Forschung: Forschungskooperation und Forschungsauftrag
Die Humboldt-Universität zu Berlin hat in Zusammenarbeit mit den anderen Berliner Universitäten, der ipal und verschiedenen Unternehmen Vertragsbausteine, den sog. Berliner Vertrag, erarbeitet, auf dessen Basis die nachfolgenden Musterverträge erstellt wurden.
Je nach dem, ob es sich um eine
Forschungskooperation oder um einen
Forschungsauftrag handelt, ist das jeweilige
Muster zu verwenden. Bitte prüfen Sie anhand der
Kriterien, welches Vertragsmuster für
Ihren Fall das Richtige ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich in jedem Fall nur um einen
Mindeststandard handelt, der in vielen Punkten verhandelt werden kann.
Selbst der
Berliner
Vertrag sieht eine Reihe von Varianten vor (insbesondere im Bereich
der Vergütung für Erfindungen), die in den vorliegenden Mustern nicht
alle berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass es eine weitere Kategorie der
Zusammenarbeit gibt, nämlich die
wissenschaftliche Dienstleistung.
Diese liegt immer dann vor, wenn bei der Durchführung der Arbeiten
ausschließlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse angewandt
werden.
Bei Fragen und Änderungswünschen wenden Sie sich bitte an:
ForschungsabteilungFuE-Verträge
Tel.: 030-2093-1656
Fax: 030-2093-1660
E-Mail: melanie.hertel-terbach@uv.hu-berlin.de