Musterverträge für Wissenschaftliche Dienstleistung
Die Aufgabe von Universitäten ist es, Wissenschaft und Forschung voranzutreiben und auch im Zusammenwirken mit Wirtschaft und Industrie das vorhandene Know-How maßgeblich zur Entwicklung neuer Erkenntnisse einzusetzen. Gleichwohl kann es vorkommen, dass auch Universitäten in der Zusammenarbeit mit Externen ausschließlich bereits vorhandene Kenntnisse anwenden und sich damit im Bereich der sog. Wissenschaftlichen Dienstleistung bewegen.
Bei der Abgrenzung, ob es sich um eine Forschungsleistung oder um
eine wissenschaftliche Dienstleistung handelt, ist zu prüfen, ob die
beauftragten Arbeiten grundsätzlich auch ein Ingenieurbüro, eine
Unternehmensberatung o.ä. durchführen könnte. Nur in diesem Fall ist
das
Vertragsmuster über die Wissenschaftliche
Dienstleistung zu benutzen bzw. kann der Auftrag im Rahmen
der
Allgemeinen Bedingungen für die
Durchführung wissenschaftlicher Dienstleistungen abgewickelt
werden.
Bitte beachten Sie, dass sich auch der universitäre Auftragnehmer
dann im Wettbewerb befindet. Dies bedeutet, dass die Leistung nur zu
Vollkosten erbracht
werden darf und auch steuerlich grundsätzlich wie in einem Unternehmen
zu behandeln ist. Die erbrachten Leistungen unterliegen sowohl der
Umsatzsteuer als ggf. auch der Ertragssteuer.
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob sich die geplante Zusammenarbeit in
diesem in einer Universität eher seltenen Bereich befindet. Für
Zusammenarbeit, in der
Forschungsleistung erbracht
wird, sind andere Bedingungen zugrunde zu legen.
Bei Fragen und Änderungswünschen wenden Sie sich bitte an:
Forschungsabteilung
FuE-Verträge
Tel.: 030-2093-1656
Fax: 030-2093-1660
E-Mail: melanie.hertel-terbach@uv.hu-berlin.de