Internes Verfahren zur Einreichung von Anträgen bei der Einstein Stiftung Berlin
Vorbemerkungen
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet, um die Spitzenforschung des Landes zu fördern. Ihre Ziele sind
- die Förderung exzellenter Forschungsprojekte (institutionenübergreifend) bzw. Wissenschaftler_innen
- die Erhöhung der Sichtbarkeit des Forschungsstandortes Berlin
- die Ermöglichung neuartiger Kooperationsformen mit außeruniversitären Einrichtungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Unternehmen
- die Verstärkung des Interesses von internationalen Spitzenwissenschaftlern an einer Zusammenarbeit mit Berliner Einrichtungen
- die Bindung von Wissenschaftlichem Top-Nachwuchs an Berlin und
- die Gewinnung bzw. Erhaltung von herausragenden Wissenschaftler_innen für bzw. in Berlin
- die Profilbildung/-stärkung an den Universitäten bzw. die Erschließung neuer, vielversprechender Forschungsfelder.
Die Antragstellung erfolgt über die Hochschulleitung. Die anschließenden Regelungen gelten nur für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität. Bei Kooperationsvorhaben mit den anderen Berliner Universitäten (FU, TU, Charité, UdK) sind ggf. deren interne Regelungen ebenfalls zu beachten.
Verfahren
- Die interne Frist zur Einreichung von Anträgen bei der ESB liegt sechs Wochen vor dem Abgabetermin bei der Stiftung und orientiert sich damit an den Fristen der anderen Berliner Universitäten. Zu diesem Zeitpunkt sind der Forschungsabteilung formlose Interessensbekundungen vorzulegen, aus denen folgende Informationen entnommen werden können:
- Förderlinie, in der der Antrag gestellt werden soll
- Inhalt und Ziel des Projektes (allgemeinverständliche Zusammenfassung)
- Nennung der Kooperationspartner
- grober Kostenplan (bitte kurze Erläuterung zu den vorgesehenen Personalpositionen)
- Aussage zu Verstetigungsabsichten.
- Die eingegangenen Unterlagen werden in der Universitätsleitung diskutiert. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung zur Antragstellung durch die Forschungsabteilung an die Interessierten.
- Die finalisierten Anträge sind spätestens eine Woche vor Fristende der Stiftung bei der Forschungsabteilung einzureichen. Die Forschungsabteilung steht Ihnen während der Antragserstellung gerne beratend und begleitend zur Seite.
- Im Anschluss gehen die Anträge und/oder die ggf. erforderliche Stellungnahme zur Unterzeichnung in die Universitätsleitung.
- Nach Unterzeichnung werden die vollständigen Unterlagen sowohl in elektronischer als auch in postalischer Form durch die Forschungsabteilung an die Einstein Stiftung Berlin übergeben.
Ansprechpartnerin für Anträge der Humboldt-Universität zu Berlin bei der Einstein Stiftung Berlin
Kerstin Klug
Forschungsabteilung
Tel. 030 2093 1673
Email: kerstin.klug@uv.hu-berlin.de
Aktuelle Fristen
Für den Call der Einstein Stiftung zum 01.06.2012 gelten folgende interne Fristen:
- Bei Beteiligung des Kooperationspartners Hebrew University of Jerusalem (HUJI) ist die Einreichung eines Vorantrags bei der HUJI zum 01.04.2012 erforderlich. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Alma Lessing (Email: almal@savion.huji.ac.il).
- Die Interessensbekundungen sind der Forschungsabteilung bis spätestens 20.04.2012 vorzulegen.
- Die vollständigen Anträge müssen bis 24.05.2012 bei der Forschungsabteilung eingereicht sein.
Aktuelle Förderprogramme der Einstein Stiftung Berlin
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Art der Förderung |
Förderlinie |
Weitere Informationen |
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Personenbezogene Förderung
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Einstein-Professur |
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Personenbezogene Förderung
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Einstein Junior Fellow |
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Personenbezogene Förderung |
Einstein International Postdoctoral Fellow für Nachwuchsgruppen |
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Personenbezogene Förderung
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Einstein Visiting Fellow |
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Projektförderung
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Einstein-Forschungsvorhaben |
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Projektförderung
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Einstein Research Fellowship |
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Projektförderung
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Einstein-Zirkel |
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Projektförderung
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Wissenschaftliche Veranstaltungen |
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Strukturförderung
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Einstein-Zentrum |