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Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Preis

Der Humboldt-Preis, d.h. der Preis der Humboldt-Universität zu Berlin für ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler/innen, wird seit 2006 nach einer neuen Richtlinie wie folgt ausgelobt:

  • 750 Euro für Bachelorabschlussarbeiten,
  • 1500 Euro für Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeiten,
  • 3000 Euro für Dissertationen,
  • 2000 Euro für eine Arbeit, die sich mit dem Thema "Judentum" oder "Antisemitismus" auseinandersetzt.

Es können auch besondere wissenschaftliche Leistungen von Studierenden und Doktoranden/Doktorandinnen berücksichtigt werden, die im Rahmen von Projekten erarbeitet wurden, aber nicht mit einem der genannten Abschlüsse verknüpft waren.

Vorschlagsberechtigt sind Dekaninnen oder Dekane sowie geschäftsführende Direktor/innen der Institute.

Die Preise werden zur Eröffnung des jeweiligen Akademischen Jahres durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Humboldt-Universität an die Preisträger übergeben.



Einzureichende Unterlagen:
  • Zwei Exemplare der Arbeit, die nach der Bewerbungsfrist des Vorjahres abgeschlossen wurde

sowie in dreifacher Ausführung:
  • Kurzfassung der Arbeit bzw. die Thesen der Dissertation,
  • mindestens zwei Gutachten,
  • Lebenslauf,
  • Publikationsliste,
  • Stellungnahme des Dekans,
  • bei Abschlussarbeiten: Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der Promotionsurkunde.


Anträge bitte bis zum 15. Juli jeden Jahres an:

Humboldt-Universität zu Berlin
Forschungsabteilung
Humboldt-Preis
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 030-2093-1568
nachwuchs@uv.hu-berlin.de

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