Humboldt-Preis
Der Humboldt-Preis, d.h. der Preis der Humboldt-Universität zu
Berlin für ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden
und Nachwuchswissenschaftler/innen, wird seit 2006 nach einer neuen Richtlinie wie folgt ausgelobt:
- 750 Euro für Bachelorabschlussarbeiten,
- 1500 Euro für Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeiten,
- 3000 Euro für Dissertationen,
- 2000 Euro für eine Arbeit, die sich mit dem Thema "Judentum" oder "Antisemitismus" auseinandersetzt.
Es können auch besondere wissenschaftliche Leistungen von Studierenden und Doktoranden/Doktorandinnen berücksichtigt werden, die im Rahmen von Projekten erarbeitet wurden, aber nicht mit einem der genannten Abschlüsse verknüpft waren.
Vorschlagsberechtigt sind Dekaninnen oder Dekane sowie geschäftsführende Direktor/innen der Institute.
Die Preise werden zur Eröffnung des jeweiligen Akademischen Jahres durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Humboldt-Universität an die Preisträger übergeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Zwei Exemplare der Arbeit, die nach der Bewerbungsfrist des Vorjahres abgeschlossen wurde
sowie in dreifacher Ausführung:
- Kurzfassung der Arbeit bzw. die Thesen der Dissertation,
- mindestens zwei Gutachten,
- Lebenslauf,
- Publikationsliste,
- Stellungnahme des Dekans,
- bei Abschlussarbeiten: Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der
Promotionsurkunde.
Anträge bitte bis zum 15. Juli jeden Jahres an:
Humboldt-Universität zu Berlin
Forschungsabteilung
Humboldt-Preis
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 030-2093-1568
nachwuchs@uv.hu-berlin.de