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Humboldt-Universität zu Berlin

Bewerbung und Zulassung

In den meisten Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen (NC). Diese Studienplätze werden entweder von der Stiftung für Hochschulzulassung (http://www.hochschulstart.de/) in Dortmund oder direkt von der Humboldt-Universität vergeben. In diesen Fällen ist ein entsprechender Zulassungsantrag erforderlich. Mit dem Zulassungsantrag können Sonderanträge gestellt werden, wodurch krankheits- bzw. behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.
 

Wird der gewünschte Studiengang über die Stiftung für Hochschulzulassung (vorher: ZVS) vergeben, können Sie einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches stellen, wenn Sie schwerbehindert sind oder aus gesundheitlichen, besonderen familiären, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen an einen bestimmten Studienort gebunden sind. In der Regel reicht das Einreichen einer amtlich beglaubigten Kopie des Schwerbehindertenausweises aus. Gesundheitliche Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden.

Mit einem Härtefallantrag (pdf) können Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern sind u.a. eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche berufliche (Wieder-) Eingliederung verspricht.  Im fachärztlichen Gutachten muss zum Antrag hinreichend Stellung genommen werden.

Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden.

Es ist empfehlenswert, vor einer Antragstellung Kontakt mit dem Behindertenbeauftragten oder einer der genannten Beratungsstellen aufzunehmen.

Anträge für das Verfahren über hochschulstart.de mit genauen Hinweisen für die Sonderanträge finden Sie auf den Seiten von http://www.hochschulstart.de.

Die beiden Anträge auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) oder der Härtefallantrag sind bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Rahmen der Online-Bewerbung zu stellen und mit den üblichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht und formlos der Humboldt-Universität zu Berlin einzusenden.

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Kontakt

Telefon: (030) 2093-70257

E-Mail: behindertenberatung@uv.hu-berlin.de

Ihre Ansprechpartner

  • Telefonische Sprechstunde: Donnerstag, 10:00 bis 11:00 Uhr
  • Offene Sprechstunde: Dienstag, 13:00 bis 15:00 Uhr in 1053 B im SSC