Zweitstudium
Sie interessieren sich für ein Zweitstudium an der Humboldt-Universität?
Wenn Sie mit unseren Berater(inne)n besprechen möchten, ob dies der günstigste Weg zum Erreichen Ihrer Ziele ist, vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen. - Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium an einer deutschen bzw. europäischen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen anderen grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Falls Sie in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, schauen Sie bitte unter Fachwechsel!
Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht
- mit dem Doppelstudium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden (vgl. Informationsblatt Doppelstudium)!
- mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.
Unsere Studiengänge finden Sie unter http://studium.hu-berlin.de/beratung/sa.
Muss ich für ein Zweitstudium Gebühren zahlen?
Für grundständige Studiengänge werden auch im Zweitstudium keine Gebühren erhoben.
Wo bewirbt man sich für ein Zweitstudium in einem NC-Studiengang?
Sie bewerben sich online beim Zulassungsbüro der HU (siehe unten).
Wie werden die Studienplätze für ein Zweitstudium vergeben?
- Abiturdurchschnitt und Wartesemester spielen bei der Studienplatzvergabe für ein Zweitstudium keine Rolle mehr.
- Für das Zweitstudium stehen 4 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung, d.h. in Studiengängen mit geringen Kapazitäten gibt es oft nur einen Platz. Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, wird eine Rangfolge der Bewerber/innen gebildet. Diese Rangfolge wird durch eine Messzahl (Punkte) bestimmt, in die folgendes eingeht:
- Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums: Dabei wird für das Prüfungsergebnis des Erststudiums eine Punktzahl (1-4 Punkte) festgesetzt.
- Gründe für das Zweitstudium: Ihre Gründe für das gewünschte Zweitstudium werden ebenfalls mit einer Punktzahl bewertet. Dabei wird nach den folgenden fünf Fallgruppen unterschieden: zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte, wissenschaftliche Gründe: 7-11 Punkte, besondere berufliche Gründe: 7 Punkte, sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte, keiner der vorgenannten Gründe: 1 Punkt.
Näheres dazu finden Sie in der Anlage 1 der Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO), S. 118.
Sie sind nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall formal um eine Zweitstudienbewerbung handelt?
Dann helfen Ihnen sicher die folgenden Erläuterungen:
Was gilt als ein abgeschlossenes Erststudium?
Ihr Studium gilt als abgeschlossenes Erststudium, wenn Sie
- das Studium an einer deutschen Hochschule* oder an einer europäischen Hochschule absolviert haben,
- das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen haben und
- auch das Abschlusszeugnis** schon bekommen haben. Wenn Sie in der Bewerbungsfrist noch nicht im Besitz des Zeugnisses sind, bewerben Sie sich mit dem Abiturzeugnis zum Erststudium.
*Als Hochschulen gelten staatlich anerkannten Hochschulen, z.B. Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und der Berliner Berufsakademie. Nicht dazu zählen: Berufsakademien anderer Bundesländer (ggf. beim Studierendenservice prüfen lassen), Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen wie Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen.
** Dazu gehören Zeugnisse
- über eine akademische Abschlussprüfung wie Bachelor, Master, Magister, Diplom.
- über eine staatliche Abschlussprüfung, z.B. Erste Staatsprüfung bei Rechtswissenschaft und Lehramt, 3. Examen bei Medizin.
- über eine Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule.
Aus formalen Gründen werden Hochschulprüfungen, die vor dem 1.10.1991 nach DDR-Recht abgelegt wurden, nicht angerechnet. In diesem Fall reichen Sie eine Erststudienbewerbung ein.
Abschließend noch ein Hinweis:
Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule gilt als allgemeine Hochschulreife.
Online-Bewerbung an der HU: http://studium.hu-berlin.de/bewerbung/, Zulassungsbüro.
Stand: April 2012