Clearingstelle
Sitz
Studierendenservice
Unter den Linden 6
Studierenden-Service-Center (SSC)
10099 Berlin
Begrüßungsgeld
Das Begrüßungsgeld wurde 2010 auf 100 € abgesenkt. Den Antrag auf Begrüßungsgeld erhalten Sie hier [PDF] oder bei im SSC . Die Abgabe erfolgt bei der Infostelle im Studierenden-Service-Center, die Auszahlung können Sie ca. zwei Wochen später an der Kasse (Raum 1006 im Hauptgebäude) ausschließlich in bar durchführen. Der Antrag braucht nicht abgeholt zu werden.
Fragen zum Begrüßungsgeld beantwortet die Compass-Hotline unter (030) 2093-70333 oder compass@hu-berlin.de. Die Kassenzeiten der Kasse der Humboldt-Universität (Auszahlung des Begrüßungsgeldes).
Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2012 entfällt das Begrüßungsgeld des Landes Berlin. Anträge müssen bis 30. Juni 2012 eingereicht werden.
Nebenhörer/in
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und an der Humboldt-Universität ergänzende Lehrveranstaltungen ihres Studienganges/Faches belegen möchten, können sich als Nebenhörer/in registrieren lassen. Diese Registrierung begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis zur Humboldt-Universität. Zur Registrierung brauchen wir:
- ausgefüllter Antrag [PDF] auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Nebenhörer/in (mit der Einwilligung der/s Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltungen)
- große Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule.
Den Antrag und weitere Information erhalten Sie im SSC.
Gasthörer/in
Gasthörer/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Sie erhalten keinen Studierendenausweis, sondern eine Gasthörerkarte, und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Anmeldung erfolgt für einzelne Lehrveranstaltungen jeweils für ein Semester. Die Zulassung als Gasthörer/in setzt die Einwilligung der/s Leiterin/Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus und ist gebührenpflichtig. Für die Anmeldung brauchen wir:
- ausgefüllter Antrag [PDF] auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer/in (mit der Einwilligung der/s Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltung)
- Beleg über die Zahlung der Gebühren.
Den Antrag und weitere Information erhalten Sie im SSC.