Exkursionen
Informationen zur Planung und Durchführung von Exkursionen
Exkursionen dienen der "Durchführung von Lehrveranstaltungen an einem anderen Ort".
Es sind Studienfahrten/Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der Studierenden an der HU. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen im Sinne der §§ 21, 24 und 31 BerlHG. Sie unterteilen sich in:
a) Pflichtexkursionen, die in den rechtswirksamen Studienordnungen zwingend festgeschrieben sind und ohne die ein ordnungsgemäßer Studienabschluss - Staatsexamen, Magister, Diplom, Bachelor, Master usw. - nicht erreicht werden kann;
b) Sonstige Exkursionen, die zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung und zur Vertiefung der Kenntnisse im Studienfach zwar als wünschenswert erscheinen, die jedoch nicht zwingende Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Studienabschluss sind.
Von den einzelnen Fakultäten bzw. Instituten sind die Exkursionen inhaltlich, organisatorisch und finanziell zu planen. Hinweise sind aus den Richtlinien für die Durchführung und Finanzierung von Exkursionen an der Humboldt-Universität zu Berlin (s. u.) zu entnehmen. Der Leiter der Studienabteilung verteilt nach Einreichung aller benötigten Unterlagen einmal jährlich (in der Regel im Februar) die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Exkursionen. Bitte geben Sie an, ob sich um eine Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltung handelt.
Rückfragen zur Exkursionsbeantragung können gerichtet werden an:
Studienabteilung
Anne Neumann
Unter den Linden 6, Raum 1060
Tel. 030 / 2093-70258 oder anne.neumann@uv.hu-berlin.de