Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Verlängerung meines Projekttutoriums (PTs) auf 3 Semester beantragen?
Nein. Verlängerungen können grundsätzlich nur für 2 Semester und auch nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Wann muss ich die Verlängerung eines bereits laufenden PTs beantragen?
Für Verlängerungen gilt dieselbe Bewerbungsfrist wie für Neuanträge.
Welche Unterlagen muss ich für einen Antrag auf Verlängerung eines bereits laufenden PTs einreichen?
Für einen Verlängerungsantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Begründung, warum ein Antrag auf Verlängerung gestellt wird
- (vorläufiger) Zeit- und Arbeitsplan mit Themenschwerpunkten für beide Semester
- ggf. Literaturliste (wenn neue Literatur einbezogen wird)
- Gutachten bzw. Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin des PTs zum Verlängerungsantrag
- Zustimmung des Dekans/der Dekanin bzw. des Studiendekans/der Studiendekanin der Fakultät und des Institutsdirektors/der Institutsdirektorin (Antragsdeckblatt)
- Erklärung der Fakultät oder des Instituts, das weiterhin Unterstützung gegeben ist (Räume, Geräte etc.)
- Zustimmung zur Veröffentlichung
Kann das Projekttutorium auch nur für 1 Semester beantragt werden?
Nein. Projekttutorien werden grundsätzlich nur für eine Dauer von zwei Semestern genehmigt.
Können auch Promotionsstudierende ein PT anbieten?
Nein. Promotionsstudierende sowie Studierende in anderen weiterführenden Studiengängen (z.B. weiterbildende Masterstudiengänge) können kein PT leiten, da diese Art studentischer Tätigkeit gemäß Tarifvertrag nur für Studierende in grundständigen Studiengängen vorgesehen ist.
Ich studiere an der Charité und möchte dort im Rahmen einer Lehrveranstaltung ein PT anbieten. Ist dies möglich?
Grundsätzlich nicht. Wenn das Thema jedoch sehr interdisziplinär angelegt und somit auch für Studierende anderer Fachrichtungen (der HU) interessant ist und Sie eine/n Betreuer/in an der HU für Ihr PT gewinnen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Die Anbindung des PTs müsste dann aber über die/den Betreuer/in an eine Fakultät der HU bestehen (bzgl. Kenntnisnahme (Studien)-Dekan/in und Institutsdirektor/in auf dem Antragsdeckblatt). Zudem muss der interdisziplinäre Ansatz aus dem Antrag hervorgehen.