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Bekanntmachungen des BMWi: BMWi EXIST Gründerstipendium & Forschungstransfer - Neufassung

EXIST-GS: Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. | EXIST-FT: Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahrs möglich. | Förderanträge können bis zum 31. Juli 2022 gestellt werden.


EXIST-Gründerstipendium

Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Unternehmensgründung, soweit diese nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dient, wie insbesondere derjenigen von Ärzten, Designern,  Rechtsanwälten, Steuerberatern,  Architekten,  Apothekern,  Bau- und  Planungsingenieuren,  Künstlern, Unternehmensberatern usw.

Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist nicht förderfähig.

Darunter fallen Existenzgründungen durch Hochschulabsolventen, wissenschaftliche und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern deren Hochschulabschluss bzw. letztes versiche-rungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurück-liegt. [...] Studierende können sich an Gründungsvorhaben beteiligen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.

 

Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Gefördert werden gemäß Nummer 2.1 Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Per-sonen. Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründer [...]

Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software u. Ä., Gebühren und sonstige vorhabenbezogene Ausgaben für Beratungsleistungen  und  Investitionen)  können  insgesamt  bis  zu 10 000  Euro  für  Einzelgründungen  bzw.  bis  zu 30 000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen) als zuwendungsfähig anerkannt werden. Für unternehmerisches Coaching,  unternehmerische Qualifizierungsmaßnahmen und Gründungsberatung  können zusätzlich bis zu 5 000 Euro gewährt werden, die nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.

 

Mehr Informationen

Richtlinie EXIST-GS

 

EXIST-Forschungstransfer

Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“)

In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan aus-arbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.

Förderphase II: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“)

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit imneu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmens-finanzierung.

 

Förderphase I

Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitauf-wändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden. Bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten kann der Förderzeitraumunter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monate verlängert werden.

Förderphase II

Insgesamt wird dem Unternehmen in der Förderphase II ein nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss von maximal 180 000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis von 1 : 3 zur Höhedes Gründungszuschusses nachweisen. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

 

Mehr Informationen

Richtlinie EXIST-FT

 

 

Bei Interesse an oder Fragen zu diesen Programmen berät Sie das Team des HU Gründungsservices gerne:

Constantin Bremer
Tel.: +49 (30) 2093 70762

Diana Matz
Tel.: +49 (30) 2093 70766

venture@hu-berlin.de