Berliner Chancengleichheitsprogramm

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Rede der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Frau Sandra Scheeres anlässlich der Auftaktveranstaltung des Alumnae-Netzwerkes des Berliner Chancengleichheitsprogramms am 15. April 2016

(Es gilt das gesprochene Wort.)

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Olbertz,

liebe Kolleginnen Dilek Kolat und Anja Schillhaneck,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich freue mich, dass wir uns heute so zahlreich zusammen gefunden haben, um das Alumnae-Netzwerk unseres „Berliner Chancengleichheitsprogramms für Frauen in Forschung und Lehre“ zu gründen.

 

Dieses erfolgreiche Programm existiert bereits seit 15 Jahren. Seit nunmehr 8 Jahren ist auch die Wissenschaftsverwaltung maßgeblich am Berliner Chancengleichheitsprogramm beteiligt. Es wird Zeit, dass wir die vielen Frauen, die eine Förderung durch das Programm erfahren, auch miteinander in Kontakt bringen und vernetzen.

 

Im Jahr 2016 wäre ja anzunehmen, dass wir in Deutschland einen Stand der Gleichberechtigung erreicht haben, der Förderprogramme wie das BCP überflüssig macht. Wenn wir uns jedoch beispielsweise den Anteil von Frauen bei Professuren anschauen, ist schnell sichtbar, dass es noch immer Bereiche mit einer deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen gibt. Insbesondere in den Natur- und Technikwissenschaften gibt es Nachholbedarf. Auch sind fast 70 % aller wissenschaftlichen Spitzenpositionen wie Hochschulleitungen nach wie vor mit Männern besetzt. Ein strukturell wirkendes Programm wie das BCP bleibt also erforderlich.

 

Nichtsdestotrotz behauptet Berlin seit Jahren seine Spitzenposition unter den Bundesländern bei der Besetzung von Professuren mit Frauen. Das liegt natürlich auch an der Unterstützung des BCP. Der Frauenanteil an den Professuren der staatlichen und konfessionellen Hochschulen steigerte sich von 25,6 % im Jahr 2008 auf 31,3 % im Jahr 2014. Bundesweit lag der Frauenanteil an den Professuren im Jahr 2014 nur bei 22,0 %.

 

Damit es ausreichend qualifizierte Frauen auch für Spitzenpositionen gibt, legt das Berliner Chancengleichheitsprogramm aber nicht nur einen Augenmerk auf die Berufung von Professorinnen. Es möchte vielmehr die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen nachhaltig erhöhen und Frauen eine Perspektive auf dem wissenschaftlichen Arbeitsmarkt bieten.

 

Das Berliner Chancengleichheitsprogramm ist ein wichtiges Instrument der Gesamtstrategie der Hochschulgleichstellungspolitik. Die Gesamtstrategie ist gekennzeichnet durch die Verankerung der Chancengleichheit im Hochschulrecht, bei den Steuerungsinstrumenten, wie den Hochschulverträgen einschließlich des Systems der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung sowie durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für die zielgerichtete Förderung von qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen. Diese Strategie hat dazu beigetragen, dass die Berliner Hochschulen seit 2005 den Spitzenplatz beim „Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten“ des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) behaupten. Das Berliner Chancengleichheitsprogramm wird dementsprechend bundesweit als Best Practice wahrgenommen.

 

Wie sieht es nun im Detail aus.

1. Mit dem Berliner Hochschulgesetz wurden bereits früher als in anderen Bundesländern hauptamtliche Frauenbeauftragte an den Hochschulen institutionalisiert. In der letzten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern unverzichtbar für eine moderne Hochschulpolitik ist. Im Interesse der Qualitätssicherung von Studium und Lehre, der Forschung und der Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen sollten Hochschulen in Satzungen regeln, welche Maßnahmen sie zur Verwirklichung der Chancengleichheit ergreifen. Mittlerweile, 2016, haben fast alle Hochschulen entsprechende Satzungen verabschiedet.

 

2. In den Hochschulverträgen für die Jahre 2014 – 2017 haben wir in der Präambel die Aufgaben von Hochschulen festgeschrieben. Dazu gehört insbesondere auch die Gleichstellung. Dementsprechend sind Gender Mainstreaming und die Entwicklung von Maßnahmen zur Chancengleichheit im Rahmen der Organisations- und Personalentwicklung umzusetzen. Die Fakultäten schließen dazu Zielvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung ab, und der Anteil von Professorinnen soll erhöht werden.

Diese Ziele werden durch die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung getragen, die gezielte Anreize  zur Sicherung der Gleichstellung setzt. Dazu gehört die finanzielle Belohnung der weiblich besetzten Professuren und der Berufung von Frauen auf W2- und W3-Stellen sowie Promotionen von Frauen. Aufgrund der besonderen Situation von Kunsthochschulen erfolgt an diesen auch eine Vergütung von Gastprofessorinnen.

 

Weiterhin entwickeln die Hochschulen unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten zukunftsorientierte Gleichstellungskonzepte. Darin werden Ziele und Steuerungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten. Im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes setzen sich die Hochschulen selbst realistische, zugleich aber ihren spezifischen Anforderungen gemäße Zielzahlen auf zentraler Ebene und dezentraler Ebene. Dies dient der Erhöhung des Anteils von Frauen in jenen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bis das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, sind die Erhöhung des Anteils der Professorinnen und Juniorprofessorinnen und die Besetzung von Qualifikationsstellen mindestens im Verhältnis zur vorangehenden Qualifikationsstufe vorrangig.

 

Und schließlich haben wir 3. die Qualitätsoffensive Lehre, die im kommenden Jahr als Qualitätsoffensive Innovation und Lehre weitergeführt wird. Sie verfolgt die Ziele des quantitativen Ausbaus der Studierchancen, die qualitative Verbesserung der Lehre und selbstverständlich die Förderung von Chancengleichheit für Frauen im Hochschulsystem durch das BCP. So wurden in den einzelnen Förderlinien Maßnahmen initiiert und finanziert, die auf eine strukturelle Verstärkung von Professorinnen durch vorgezogenen Berufungen („Frau folgt Mann“) vor allem in Fächern mit bisher geringem Professorinnenanteil abzielen oder die Kofinanzierung des Bundesprofessorinnenprogramms ermöglichen. Es wird aber in allen Förderlinien auf die Chancengleichheit geachtet. Chancengleichheit ist eben gerade auch ein Baustein einer qualitativ hochwertigen Lehre an den Berliner Hochschulen. Weibliche Rollenvorbilder, auch in wissenschaftlichen Spitzenpositionen, stärken den benötigten weiblichen Nachwuchs.

 

In der vergangenen Förderperiode von 2012 bis 2015 haben wir über das BCP 271 exzellente Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen gefördert. Diese waren somit zusätzlich in Forschung und Lehre an den Hochschulen tätig.

 

Mit dem Jahr 2016 hat eine neue Förderperiode im BCP begonnen. Die Laufzeit des Programms wurde auf fünf Jahre erweitert, um bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz von nachhaltig wirkenden Instrumenten zu schaffen.

 

Die aktuelle Förderperiode hat mit einer Vielzahl von Anträgen begonnen, die weit über dem finanziell Möglichen liegen. Das zeigt, dass das BCP ein etabliertes Programm ist, welches gern genutzt wird. Als Veranschaulichung kann ich Ihnen beispielsweise sagen, dass es allein im Bereich der vorgezogenen Nachfolgeberufungen 26 Anträge gab. Vorgezogene Nachfolgeberufung bedeutet, dass eine altersbedingt freiwerdende Professur bereits vor dem Termin der Eremitierung mit Hilfe der Fördermittel neu besetzt werden kann. Von den eingereichten Anträgen konnten 17 bewilligt werden und so werden an den Kunsthochschulen 1, an den Universitäten 6 und an den Fachhochschulen 10 Professuren dauerhaft mit Frauen besetzt. Das entspricht einer Fördersumme von gut 4 Mio. Euro über die Laufzeit 2016 bis 2020.

 

Das Berliner Chancengleichheitsprogramm hat im kofinanzierten Bereich, an dem sich die Hochschulen zu 40 % selbst an der Finanzierung beteiligen, ebenfalls viele spannende Anträge erhalten. So wird die Freie Universität 12 Juniorprofessuren für Frauen fachbereichsübergreifend einrichten. An der Humboldt-Universität wird es einen Pool für Gastprofessorinnen in Fächern mit geringem Frauenanteil und zur Förderung der Geschlechterforschung geben. An der Hochschule für Technik und Wirtschaft wird ein Pilotprojekt eingerichtet, welches sich mit dem Thema „Diskriminierungsfreies Ingenieurstudium zum Abbau struktureller Barrieren“ befasst. Diese Beispiele sollen Ihnen nur einen kleinen Einblick in die Vielfalt der Förderungen durch das BCP geben.

 

Ich wünsche Ihnen nun eine gelungene Veranstaltung und viele anregende und vernetzende Gespräche.