Bekanntmachung des BMBF: "Software-Sprint"
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind innovative Einzelprojekte kreativer Vordenker (freie Programmiererinnen und Programmierer) in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. Gefördert werden innovative Prozesse und Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge in prototypischer Form, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext bereitgestellt werden sollen.
Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Für die vier geplanten Calls erfolgt eine jeweils spezifische Themenfestlegung, um eine möglichst heterogene Themenlandschaft vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse zu berücksichtigen. Dabei umfasst das vorgesehene Themenspektrum die Komplexe
- "Civic Tech" mit den Einzelthemen:
- Neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen und zur Nutzung von Daten
- Datenvisualisierung und Storytelling
- Gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
- und "Data Literacy" mit den Einzelthemen
- Datennutzung (Grundlagen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung)
- Datenanalyse (Evidenzgestützte Prozesse und Entscheidungen)
- Data Privacy (Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre).
Die angestrebten Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen der adressierten Themenschwerpunkte erbringen und auf Open-Source-Plattformen, wie GitHub oder Bitbucket, unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden, um die Verwertung und Weiterentwicklung der Projekte in einem "Prototype Fund" sicherzustellen.
Zur Software-Sprint Fördermaßnahme wird eine Begleitforschung eingerichtet, die neben fachlich-inhaltlichen Aufgaben auch einen Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung der freien Programmiererinnen und Programmierer setzt. Da eine Zielgruppe angesprochen wird, bei der überwiegend keine Erfahrung mit öffentlichen Förderprogrammen vorausgesetzt werden kann, umfasst diese Begleitung eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Antragstellung sowie ein fortlaufendes Coaching während der Projektlaufzeit. Organisiert werden darüber hinaus verschiedene Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur weiteren Vernetzung der Beteiligten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Vorausgesetzt wird ein geringes wirtschaftliches Eigeninteresse, die Verwertung der Ergebnisse erfolgt durch Open-Source-Stellung. Die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen zur Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis (AZK). Verbundvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen sowie Teams sind ausschließlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personalkosten und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten pro Projekt dürfen 50 000 Euro nicht übersteigen, mindestens 40 % davon sind als Eigenleistung aufzubringen bzw. nachzuweisen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.
Die Bekanntmachung unterliegt der Änderung durch das BMBF.