Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Datenschutz | Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag

Soll eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag bei einem
externen Anbieter (einschließlich Cloud-Anbietern) erfolgen, ist mit dem
Auftragsverarbeiter ein Vertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO
abzuschließen. Hierbei geht es z. B. um Vertraulichkeitsverpflichtungen
und Festlegungen zum technisch-organisatorischen Schutz der Daten.

Gemäß Art. 28 Abs. 1 DSGVO darf nur mit Auftragsverarbeitern
zusammengearbeitet werden, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt
werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der
DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person
gewährleistet.

Sofern Sie die Durchführung einer Auftragsverarbeitung beabsichtigen,
nehmen Sie bitte vorab Kontakt zu den behördlichen
Datenschutzbeauftragten auf (datenschutz@uv.hu-berlin.de).