Humboldt-Universität zu Berlin - Professional School of Education

Zweitmitgliedschaft in der PSE

Werden Sie Zweitmitglied in der PSE, um die Lehrkräftebildung an der Humboldt-Universität mitzugestalten.

Die PSE arbeitet in enger Abstimmung mit den an der Lehrkräftebildung beteiligten Fakultäten und Instituten zusammen. Deren Lehrenden, Wissenschaftler*innen, Beschäftigte bzw. Erstmitglieder können eine Zweitmitgliedschaft in der PSE beantragen.

Beschäftigte der PSE sind Erstmitglieder, Studierende mit dem Abschlussziel ‚Master of Education‘ gehören automatisch der PSE durch eine Zweitmitgliedschaft an. Auch Bachelorstudierende in lehramtsbezogenen Studiengängen können auf Antrag Zweitmitglied werden.

Zweitmitgliedschaft in der PSE

Wir freuen uns, wenn Sie Zweitmitglied in der PSE werden, um an fächerübergreifenden Themen in den Austausch zu treten und die Lehrkräftebildung an der Humboldt-Universität mitgestalten.

Hier geht es zum Antrag auf Zweitmitgliedschaft an der PSE 

Ablauf:
  1. Beim Dekanat der Fakultät der Interessent*innen wird der ausgefüllte o.g. Antrag auf Zweitmitgliedschaft eingereicht.
  2. Der Fakultätsrat der Fakultät der Antragstellenden muss dem Antrag auf Zweitmitgliedschaft zunächst zustimmen. Das Dekanat der zustimmungspflichtigen Fakultät bestätigt durch Unterschrift die Zustimmung des Fakultätsrats und sendet den Antrag an das Direktorium der PSE.
  3. Der Antrag wird in den Institutsrat der PSE eingebracht und abgestimmt. Sowohl die Antragstellenden als auch die Fakultäten werden über den Beschluss des Institutsrats der PSE informiert.

Mitgliedschaft für Bachelorstudierende mit Lehramtsoption/-bezug

Bachelorstudierende in lehramtsbezogenen Studiengängen an der HU können auf Antrag Zweitmitglied in der PSE werden.

Ablauf:
  1. In dem sie ebenfalls beim Dekanat der Fakultät ihres Kernfaches den schriftlichen Antrag einreichen. Als Nachweis für die Immatrikulation in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang dient die aktuelle Studienbescheinigung, die dem schriftlichen Antrag auf Zweitmitgliedschaft beizufügen ist. Auch hier muss zunächst der Fakultätsrat der Fakultät des Kernfaches zustimmen.
  2. Der vom Dekanat unterschriebene Antrag auf Zweitmitgliedschaft inkl. der Immatrikulationsbescheinigung wird dem Direktorium der PSE übersandt. 
  3. Der Antrag wird in den Institutsrat der PSE eingebracht und abgestimmt. Sowohl die Antragstellenden als auch die Fakultäten werden über den Beschluss des Institutsrats der PSE informiert.

Hinweis: Die aktuelle Studienbescheinigung ist der PSE jedes Semester neu einzureichen. Ohne diese Bescheinigung endet die Mitgliedschaft in der PSE mit Ablauf der zuletzt vorliegenden Studienbescheinigung mit Semesterende.

 

§ 3 der Satzung der PSE regelt weitere Formen der Mitgliedschaft.