Deutschlandstipendium

Häufige Fragen und Antworten

A) Wer kann sich bewerben?

  1. Mein Fach steht nicht auf der Liste der zu vergebenden Stipendien. Kann ich mich trotzdem bewerben?
  2. Kann ich mich als Promotionsstudent*in bewerben?
  3. Ich mache gerade mein Abitur/schließe meine Ausbildung ab und schreibe mich zum Sommersemester an der HU ein. Kann ich mich bewerben?
  4. Ich studiere das Fach xy im Zweitstudium/Aufbaustudium. Kann ich mich bewerben?
  5. Ich studiere an einer anderen Universität in Berlin/Brandenburg. Kann ich mich für ein Stipendium an der HU bewerben?
  6. Kann ich mich als ausländischer Studierende*r bewerben?
  7. Ich bin im nächsten Semester im Praxissemester/Urlaubssemester/Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?
  8. Ich bin nur noch ein Semester in der Regelstudienzeit. Kann ich mich bewerben?
  9. Ich schließe mein Bachelor-Studium an der HU im nächsten Semester ab und beginne im folgenden Semester mein Masterstudium an der HU. Kann ich mich bewerben?
  10. Ich bin im ersten Semester meines Studium und kann hier noch keine Studienleistungen nachweisen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
  11. Ich studiere noch in einem der wenigen Diplom/Staatsexamen-Studiengänge. Kann ich mich bewerben und wie weise ich meine Leistungen nach?
  12. Ich bin Stipendiat*in eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich bewerben?
  13. Kann ich mich nur mit meinem Erstfach bewerben oder auch mit meinem Zweitfach?
  14. Kann ich mich als Studierende*r der Charité bei dem Humboldt-Stipendienprogramm der HU bewerben?

 

B) Andere Förderungen

  1. Ich erhalte BAföG/Wohngeld. Wird das Stipendium darauf angerechnet?
  2. Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?
  3. Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf meinen Unterhaltsanspruch
    gegenüber meinen Eltern?
  4. Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
  5. Kann man gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium und dem Humboldt-Stipendium gefördert werden?
  6. Ich war mit dem ERASMUS- oder einem DAAD-Programm im Ausland. Zählt das als Doppelförderung

 

C) Fragen zur Bewerbung

  1. Ich habe beim Ausfüllen der Bewerbung etwas vergessen./Ich möchte etwas an meiner Bewerbung ändern. Was muss ich tun?
  2. Was soll ich bei "Angestrebter Abschluss" eintragen?
  3. Was bedeutet Erststudium/Zweitstudium?
  4. Ich habe bisher in meinem Studium noch keine Noten erhalten. Kann ich mich bewerben?
  5. Wo kann ich meine ECTS-Punkte ablesen? Wo finde ich meinen Leistungsspiegel?
  6. Muss ich eine Kopie meines Abiturzeugnisses abgeben?
  7. Kann ich mich für mehrere Stipendien bewerben?
  8. Was muss ich bei der Bewerbung für ein Stipendium in einer Themenklasse beachten?
  9. Ich habe noch nicht alle Unterlagen vollständig bis zum Bewerbungsschluss? Kann ich Unterlagen nachreichen?

  10. Muss ich ein Empfehlungsschreiben einreichen?

  11. Ich befinde mich im ersten Mastersemester und habe noch keine Noten. Was gebe ich im Bewerbungsformular bei an?
  12. Ich befinde im vorläufigen Masterstudium und habe noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis. Was gebe ich im Bewerbungsformular an?

 

D) Sonstiges

  1. Wie sehen die Richtlinien der HU aus?
  2. Wer entscheidet über die Vergabe?
  3. Kann ich nach einem Jahr auch weiter gefördert werden?
  4. Was geschieht mit dem Humboldt-Stipendium, wenn ich vom Studium beurlaubt
    bin?
  5. Kann das Humboldt-Stipendium während einer Beurlaubung weiter bezogen
    werden, wenn in dieser Zeit ein dem Studium dienliches Praktikum absolviert
    wird?
  6. Wird das Humboldt-Stipendium fortgezahlt, während man vorübergehend im
    Ausland studiert – zum Beispiel über das ERASMUS-Programm?
  7. Kann ich zeitweise auf den Bezug des Humboldt-Stipendiums verzichten?
  8. Welche Regelungen gelten bei Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel, Abbruch
    oder Beendigung des Studiums?
  9. Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?
  10. Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen
    Krankenversicherung?
  11. Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

 

Wer kann sich bewerben?

Mein Fach steht nicht auf der Liste der zu vergebenden Stipendien. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Für die Bewerbungsrunde 2022/23 können sich Studierende aller Studiengänge bewerben. Zusätzlich gibt es noch Deutschlandstipendien in Themenklassen, auf die sich Studierende bestimmter Studiengänge bewerben können (siehe Bewerbungsseite).

Kann ich mich als Promotionsstudent*in bewerben?

Nein, förderfähig sind bei diesem Stipendium laut Stipendienprogramm-Gesetz ausschließlich Studierende bis zum konsekutiven Masterabschluss.

Stipendien für Doktoranden bieten zahlreiche andere Stiftungen und Nachwuchsprogramme an. Informationen dazu findest Du auf den Seiten des Servicezentrum Forschung.

 

Ich mache gerade mein Abitur/schließe meine Ausbildung ab und schreibe mich zum Sommersemester an der HU ein. Kann ich mich bewerben?

Ja. Gib dazu bitte im Bewerbungsformular Deine Abiturnote an und lade einen Scan Deines Zeugnisses vom Hochschulabschluss/ der Hochschulzugangsberecjhtigung im Online-Bewerbungsportal hoch.

 

Ich studiere das Fach xy im Zweitstudium/Aufbaustudium. Kann ich mich bewerben?

Ja. Bitte gib im Bewerbungsformular Dein Fach und Deine Abschlussnote des Erststudiums an.

 

Ich studiere an einer anderen Universität in Berlin/Brandenburg. Kann ich mich für ein Stipendium an der HU bewerben?

Nein, die HU kann Humboldt-Stipendien nur an immatrikulierte Studierende der HU oder Studienbewerber*innen an der HU vergeben. Bitte frage an Deiner Hochschule nach, ob dort Stipendien vergeben werden.

 

Kann ich mich als ausländische*r Studierende*r bewerben?

Ja. Bewerben können sich alle immatrikulierten Studierenden der HU bzw. Studienbewerber*innen an der HU. Falls Du Deinen ersten Studienabschluss im Ausland erworben hast, rechne Deine Noten bitte ggf. in das Dezimalsystem um. Falls Du keine Note hast, trage bitte "0" ein und mache im Anmerkungsfeld am Ende des Formulars eine entsprechende Anmerkung.

 

Ich bin im nächsten Semester im Praxissemester/Urlaubssemester/Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?

Ja, Du kannst Dich bewerben.

In der Zeit, in der Du beurlaubt bist, wird die Zahlung des Stipendiums entweder ausgesetzt oder läuft weiter (je nach Grund der Beurlaubung). Die Förderdauer wird bei Wiederaufnahme des Studiums um den Beurlaubungszeitraum verlängert. Du bist verpflichtet, den Koordinator*innen des Humboldt-Stipendiums an der HU Deine Beurlaubung sofort mitzuteilen.

(Bitte beachten, dass Bewerber*innen für ein Humboldt-Stipendium in einer der Themenklassen für zwei Semester an der HU in der Regelstudienzeit studieren und außerdem beide Semester an der HU anwesend sein müssen.)

 

Ich bin nur noch ein Semester in der Regelstudienzeit. Kann ich mich bewerben?

Ja, Du kannst Dich bewerben, wenn du im Sommersemester 2022 in der Regelstudienzeit bist. (dann Stipendiendauer: sechs Monate)

Bitte beachte, dass das Du das Humboldt-Stipendium nur beziehen kannst, wenn Du Dich in der Regelstudienzeit befindest oder Gründe angeben kannst, weshalb Du die Regelstudienzeit überschreitet. Dazu gehören beispielsweise ein studienbezogener Auslandsaufenthalt oder die Erziehung eines Kindes. Genaue Informationen zur Förderungshöchstdauer entnimm bitte aus § 7 des Stipendienprogramm-Gesetzes.

(Bitte beachten, dass Bewerber*innen für ein Humboldt-Stipendium in einer der beiden Themenklassen für zwei Semester an der HU in der Regelstudienzeit studieren und außerdem beide Semester an der HU anwesend sein müssen.)

 

Ich schließe mein Bachelor-Studium an der HU im nächsten Semester ab und beginne im folgenden Semester mein Masterstudium an der HU. Kann ich mich bewerben?

Ja. Bitte trage unter "Angestrebter Abschluss" den Abschluss ein, den Du als nächstes erwerben wirst (da Du im Bachelor-Studium bist also "BA").

Du solltest dann als "voraussichtliches Studienende" den Zeitpunkt angeben, zu dem Du den Master erwirbst. Du kannst zusätzlich im Freifeld "Anmerkungen" einen Vermerk machen, dass sich die Förderung auch auf Dein Masterstudium beziehen soll.

 

Ich bin im ersten Semester im Bachelor/Master und kann hier noch keine Studienleistungen nachweisen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Du kannst Dich bewerben. Bitte gebe Deine Abitur/BA-Note im Bewerbungsformular an und lade Dein Abitur-/BA-Zeugnis als Leistungsnachweis hoch.

Bitte reiche zusätzlich trotzdem einen AGNES-Leistungsspiegel ein auch wenn dieser "leer" sind.

Trage bitte im Formular unter "Aktuelle Leistungen" 0 ein und mache im Feld "Anmerkungen" am Ende des bewerbungsformulars eine entsprechende Anmerkung. Dort kannst Du auch Deine bisherigen Leistungen darstellen bzw. auf Deine zu erwartenden Leistungen hinweisen.

Sofern Du im 1. Semester Deines Studium bist und noch keine Prüfungsergebnisse hast, benötigen wir trotzdem sowohl den leeren AGNES-Auszug (auch wenn noch keine Noten nachzuweisen sind).

 

Ich habe bisher in meinem Studium noch keine Noten erhalten. Kann ich mich bewerben?

Ja. Du Kannst zusätzlich das Freifeld "Anmerkungen" nutzen, um Deine bisherigen Leistungen darzustellen bzw. um auf Deine zu erwartenden Leistungen hinzuweisen.
Als Studienanfänger*in gib bitte im Bewerbungsformular Deine Abiturnote an und lade einen Scan Deines Zeugnisses des Schulabschlusses im Online-Bewerbungsportal hoch.

Wenn Du bereits an einer anderen Hochschule studiert hast, das Fach gewechselt oder bereits einen BA-Abschluss hast, trage bitte die bisher erbrachten Studienleistungen ein.

Sofern Du im 1. Semester Deines Studium bist und noch keine Prüfungsergebnisse hast, benötigen wir trotzdem sowohl den leeren AGNES-Auszug (auch wenn noch keine Noten nachzuweisen sind).

 

Ich studiere noch in einem der wenigen Diplom/Staatsexamen-Studiengänge. Kann ich mich bewerben und wie weise ich meine Leistungen nach?

Ja, Du kannst Dich im Rahmen der Regelstudienzeit bewerben. Als Leistungsnachweis kannst Du - sofern dies in Deinem Studium vergeben wird - die Studienpunkte angeben. In allen anderen Fällen lade bitte Scans Deiner Leistungsscheine (alle die Du gemacht hast) im Online-Bewerbungsportal hoch und trage im Bewerbungsformular "0" ein.

 

Ich bin Stipendiat*in eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich bewerben?

Eine Doppelförderung durch Kombination mit Stipendien von Begabtenförderungswerken (auch wenn Sie lediglich Büchergeld erhalten) ist ausgeschlossen. Nach dem Gesetz ist nur eine materielle Förderung zulässig, die 29,99 Euro/Monat nicht überschreitet.

 

Kann ich mich nur mit meinem Erstfach bewerben oder auch mit meinem Zweitfach?

Laut der Richtlinie der HU zum Deutschlandstipendium (PDF) (§ 4, Abs. 2) kann die Bewerbung immer nur für das Erstfach erfolgen und nicht für das Zweitfach.

 

Kann ich mich als Studierende*r der Charité beim Humboldt-Stipendienprogramm der HU bewerben.

Nein, Studierende der Charité haben ein eigenes Deutschlandstipendiumprogramm an der Charité.

Weitere Informationen über das Deutschlandstipendium für Studierende der Charité

Kontakt für Studierende: deutschlandstipendium@charite.de

 

 

Andere Förderungen

 

Ich erhalte BAföG/Wohngeld. Wird das Stipendium darauf angerechnet?

Nein, das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Bezieher*innen von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Infos zum Thema Stipendium und Wohngeld wende Dich bitte an deine zuständige Wohngeldstelle.

 

Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das
Humboldt-Stipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen. Bis zum 1. Januar 2012 wurde das Deutschlandstipendium beim Bezug von Kindergeld berücksichtigt, lag allerdings - ohne die Hinzurechnung weiterer Einkünfte - unter dem Freibetrag von 8.004 Euro.

 

Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf meinen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern?

Ja. Das Humboldt-Stipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt. Volljährige Studierende sind gehalten, sich zunächst aus eigenen Mitteln zu unterhalten, bevor sie Ansprüche gegenüber ihren Eltern geltend machen. Das Humboldt-Stipendium zählt dabei zu den eigenen Einkünften der Stipendiatin oder des Stipendiaten.

 

Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 29,99 Euro/Monat oder mehr beträgt, kann kein Humboldt-Stipendium (im Rahmen des Deutschlandstipendiumprogramms der HU) bekommen.

 

Kann man gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium und dem
Humboldt-Stipendium gefördert werden?

Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Humboldt-Stipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Wenn Du während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums beurlaubt bist, kannst Du Dein Humboldt-Stipendium aussetzen. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Humboldt-Stipendium parallel beziehen.

 

Ich war mit dem ERASMUS- oder einem DAAD-Programm im Ausland. Zählt das als Doppelförderung?

Nein. Bitte gib dies aber bei der Bewerbung im tabellarischen Lebenslauf an.

 

Fragen zur Bewerbung

 

Ich habe beim Ausfüllen der Bewerbung etwas vergessen./Ich möchte etwas an meiner Bewerbung ändern. Was muss ich tun?

Während des Bewerbungszeitraums kannst Du Deine Bewerbung jederzeit ändern und anpassen. Bitte beachte, dass Du Deine Bewerbung bis zum 9. Januar 2022, 23.59 Uhr abgeschickt haben musst.

Bei Fragen, Problemen, Richtigstellungen etc. schreibe bitte eine E-Mail an deutstip@hu-berlin.de.

 

Was soll ich bei "Angestrebter Abschluss" eintragen?

Bitte trage den Abschluss ein, den Du als nächstes erwerben wirst (wenn Du im Bachelor-Studium bist also "BA"; studierst Du schon im Master dann "MA").

 

Was bedeutet Erststudium/Zweitstudium?

Erststudium ist das erste abgeschlossene Studium bis zum ersten konsekutiven Master. Ein konsekutives Masterstudium zählt also nicht als Zweitstudium.

Ein Zweitstudium ist ein komplett neues, weiteres Studium, das nach erfolgreichem Abschluss eines anderen Studiums aufgenommen wird. Masterstudiengänge, die auf einen Bachelor folgen, zählen nicht dazu.

Solltest Du gleichzeitig zwei Masterstudiengänge studieren, so zählt der zuletzt begonnene Master als Zweitstudium.

 

Wo kann ich meine ECTS-Punkte ablesen? Wo finde ich meinen Leistungsspiegel mit der vorläufigen Gesamtnote?

Den aktuellen Stand der ECTS-Punkte kannst Du aus Deiner Studienkontenübersicht im AGNES-Online-Prüfungsservice ersehen. Einen Leistungsspiegel mit vorläufiger Gesamtnote erhältst Du in Deinem Prüfungsbüro.

 

Muss ich eine Kopie meines Abiturzeugnisses abgeben?

Ja, lade bitte Dein Abiturzeugnis im Online-Bewerbungsportal hoch, auch wenn Du bereits einen universitären Abschluss hast.

 

Kann ich mich für mehrere Stipendien bewerben?

Ja, Du kannst dich für mehrere Humboldt-Stipendien gleichzeitig bewerben - sowohl für Einzelstipendien als auch für Humboldt-Stipendien für Klimafolgenforschung der Humboldt-Universitäts-Gesellschaft und Humboldt-Themenklassen. Bitte kreuze im Bewerbungsformular an, für welche Stipendien Du Dich bewerben willst.

 

Was muss ich bei der Bewerbung für ein Stipendium in einer Themenklasse beachten?

Die Bewerbung für ein Stipendium in einer Themenklasse erfordert zusätzlich zu dem Motivationsschreiben im Bewerbungsformular die gelöste Aufgabenstellung. Details dazu findet ihr auf der Website "Bewerbung" des Humboldt-Stipendiums der HU.

 

Ich habe noch nicht alle Unterlagen vollständig bis zum Bewerbungsschluss? Kann ich Unterlagen nachreichen?

Während des Bewerbungszeitraums kannst Du Deine Bewerbung jederzeit ändern und anpassen. Bitte beachte, dass Du Deine Bewerbung bis zum 9. Januar 2022, 23.59 Uhr abgeschickt haben musst.

Sofern Du den Leistungsspiegel vom Prüfungsbüro oder einen Engagementnachweis nicht fristgerecht einreichen kannst, vermerke dies bitte im Bemerkungsfeld am Ende des Bewerbunhgsformular und schick eine Mail mit dem gleichen Hinweis an deutstip@hu-berlin.de

 

Muss ich ein Empfehlungsschreiben einreichen?

Nein. Ein Empfehlungsschreiben wird nicht benötigt. 

 

Ich befinde mich im ersten Mastersemester und habe noch keine Noten. Was gebe ich im Bewerbungsformular bei an?

Bitte trage bei "Bisher erbrachte Studienleistungen Mono-/Kernfach (ECTS-/Studienpunkte)" und "Bisherige Durchschnittsnote (errechnet vom Prüfungsbüro)" "0" ein.

Vergiss bitte nicht deine Bachelornote in "Note Bachelor" einzutragen. Sofern du noch kein Abschlusszeugnis vom Bachelor hast, lade bitte ein Transkript Deiner Noten vom Bachelorstudium zusammen mit den anderen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal hoch.

 

Ich befinde im vorläufigen Masterstudium und habe noch kein Bachelor-Abschlusszeugnis. Was gebe ich im Bewerbungsformular an?

Bitte gib deine "vorläufige" Bachelorabschlussnote im Feld "Note Bachelor" an mit der du dich für das vorläufige Masterstudium beworben hast. Im Feld "Anmerkungen" am Ende des Bewerbungsformulars bitte kurz erklären, dass es sich um die "vorläufige" Note handelt und du schnellstmöglich die Endnote nachreichst.

 

 

Sonstiges

 

Wie sehen die Richtlinien der HU aus?

Hier kannst Du die Richtlinie als PDF abrufen und nachlesen.

 

Wer entscheidet über die Vergabe?

Über die Vergabe entscheiden die Auswahlkommissionen der jeweiligen Hochschule. Diese bestehen aus Professor*innen, Student*innen und einem Mitglied des Präsidiums.

 

Kann ich nach einem Jahr auch weiter gefördert werden?

Ja, Du kannst ggf. eine Verlängerung beantragen oder Dich nach einem Jahr wieder für die Förderung bewerben.

 

Was geschieht mit dem Humboldt-Stipendium, wenn ich vom Studium beurlaubt bin?

Während einer Beurlaubung vom Studium, z.B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit, wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Für Praktika gelten spezielle Regeln.


Kann das Humboldt-Stipendium während einer Beurlaubung weiter bezogen werden, wenn in dieser Zeit ein dem Studium dienliches Praktikum absolviert wird?

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die/der Stipendiat*in für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

 

Wird das Humboldt-Stipendium fortgezahlt, während man vorübergehend im Ausland studiert – zum Beispiel über das ERASMUS-Programm?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Humboldt-Stipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

 

Kann ich zeitweise auf den Bezug des Humboldt-Stipendiums verzichten?

Ja, beispielsweise für die Zeit eines vom DAAD geförderten Auslandsstudiums oder während einer anderen Förderung, die nicht gleichzeitig mit dem Humboldt-Stipendium bezogen werden kann.

 

Welche Regelungen gelten bei Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel, Abbruch oder Beendigung des Studiums?

Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt (innerhalb des bewilligten Förderzeitraums), d. h., das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Stipendium zu bewerben. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

 

Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den
Humboldt-Stipendien (Deutschlandstipendien) in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt. Ausnahmen können sich bei bestimmten Konstellationen privater, staatlich anerkannter Hochschulen ergeben. Die Hochschulen können hier Auskunft geben.

 

Hat das Humboldt-Stipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Humboldt-Stipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die/der Stipendiat*in (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. So werden die Beiträge ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von derzeit 875 Euro berechnet. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

 

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein. Im Gegensatz zur Förderung nach dem BAföG müssen Stipendiat*innen die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.