StuPa-Wahl 2018
Die Wahl des StudentInnenparlaments findet in diesem Jahr am 16. und 17. Januar statt. Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der HU ausüben, sind wahlberechtigt. Also alle Studierenden, die an der HU ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, auch Promovierende und Programmstudierende. Zur Urnenwahl ist die persönliche Anwesenheit sowie die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Fahrerlaubnis) sowie des Studierendenausweises erforderlich.
Über das StudentInnenparlament
Das StudentInnenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der HU jedes Jahr im Januar gewählt. Das StuPa ernennt neben seinem Präsidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.
Weitere Informationen
- Wahlen zum 26. StudentInnenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin
- Wahlbroschüre mit Selbstdarstellung der Listen
- Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale
Kontakt
Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universität zu Berlin