Humboldt-Universität zu Berlin

Social Plug-ins

Social Plug-ins (z.B. Like-Button von Facebook, Tweet-Button von Twitter) dürfen nur eingebunden werden, sofern dies im Rahmen einer sogenannten 2-Klick-Lösung erfolgt.

Bereits mit dem Seitenaufbau senden Social Plug-ins Informationen an das jeweilige Social Network, ohne dass die Nutzerinnen oder Nutzer dies verhindern können. So können umfassende Nutzerprofile erstellt werden, ohne dass die jeweilige Person hierauf Einfluss hat; dies kann unabhängig davon geschehen, ob sie einen Account bei dem jeweiligen Social Network besitzt. Diese Vorgehensweise widerspricht datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

Nach derzeitigem Stand schafft die Nutzung der sogenannten 2-Klick-Lösung Abhilfe. Bei dieser Lösung sind die Plug-ins zunächst sichtbar, jedoch nicht aktiv - es werden also weder Daten gesammelt noch übertragen. Erst durch einen Klick auf das Symbol werden die eigentlichen PlugIns geladen, die Datenübertragung beginnt. Durch einen weiteren Klick auf das jeweilige Symbol können die Informationen im Netzwerk geteilt werden.

Zwar bleibt der Kritikpunkt bestehen, dass grundsätzlich unklar ist, wozu die erhobenen Daten genutzt werden. Gleichwohl erscheint dieser "1 Klick mehr für den Datenschutz", der zumindest eine sofortige ungefragte Datenübermittlung verhindert, als gangbarer Ausgleich der Interessen.

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