Humboldt-Universität zu Berlin

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit meint die Zugänglichkeit von Inhalten: Möglichst viele Menschen sollen einen möglichst einfachen Zugriff auf Webseiten der Universität und die darauf bereitgestellten Inhalte und Dateien haben.

Die Informationen sollen daher auf den Webseiten vermittelt werden unabhängig von den:

  • körperlichen Einschränkungen und dem Vorwissen der Besucherinnen und Besucher
  • Geräten, die durch die Besucherinnen und Besucher eingesetzt werden.

Maßnahmen

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Schreiben Sie die Texte so, dass sie leicht verständlich sind. Sie müssen auch verständlich bleiben, wenn diese vorgelesen werden - beispielsweise durch ein Sprachausgabesystem. Verzichten Sie daher auf unübliche Abkürzungen und nicht-deutschsprachige Begriffe. Erläutern Sie diese, wenn sie sich nicht vermeiden lassen.
  • Strukturieren Sie die Webseiten mit einer logischen Semantik: Wenn z.B. Überschriften in ihrer natürlichen Hierarchie und Listen als Listen ausgezeichnet sind, können die Seiten durch maschinelle Prozesse besser ausgewertet und ausgegeben werden.
  • Geben Sie inhaltlich relevanten Medien wie Bildern, Videos oder Audioformaten einen Alternativtext. So kann deren Botschaft auch vermittelt werden, wenn das Medium nicht geladen oder wahrgenommen werden kann.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Verändern Sie daher nicht zentrale Definitionen und Vorgaben. Abweichungen von etablierten Designmerkmalen und Navigationsmechaniken stellen bereits eine Barriere beim Auffinden von Informationen dar.
  • Vermeiden Sie technische Barrieren soweit wie möglich. Darunter fallen alle Informationen, die zusätzliche Programme benötigen - etwa Word- und PDF-Dateien. Auch deaktivierte Funktionen wie JavaScript oder Flash dürfen nicht verhindern, dass eine Information aufgerufen werden kann.

Weitere Hinweise beim Computer- und Medienservice

Rechtliche Grundlagen

Die Humboldt-Universität zu Berlin ist zur Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27.04.2002:

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

Träger öffentlicher Gewalt […] gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden […] technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Dokument im Wortlaut: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (PDF)

An der HU gilt außerdem die Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in der Humboldt-Universität zu Berlin vom 11.10.2003:

§ 3 Beschäftigung und Förderung schwerbehinderter Menschen

(5) Die HU wirkt darauf hin, den Zugang zu Informationen so zu gestalten, dass er keine Benachteiligung für schwerbehinderte Menschen darstellt. Das betrifft insbesondere die Gestaltung von barrierefreien Webseiten. Die Empfehlungen der ZE Computer- und Medienservice sind zu beachten.

Dokument im Wortlaut: Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in der Humboldt-Universität zu Berlin (PDF)

Weitere Grundlagen

Weiterführende Informationen