Humboldt-Universität zu Berlin

Studieren ohne Abitur

In Berlin können beruflich Qualifizierte ohne Abitur unter bestimmten Voraussetzungen die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich mit Ihren beruflichen Qualifikationen auf ein Studium bewerben können, können Sie sich mit den unten zusammengestellten Informationen einen Überblick verschaffen. Stand: Mai 2023

Nutzen Sie unsere telefonischen, digitalen und Präsenzsprechstunden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beruflich Qualifizierte ohne Abitur im Land Berlin ein Studium aufnehmen. Dafür gelten die Regelungen des § 11 des Berliner Hochschulgesetzes.

Testen Sie auf esra – dem Studienorientierungsportal der HU, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: esra – ohne Abi studieren

Grafische Darstellung des Hochschulzugangs nach §11 BerlHG
Grafische Darstellung des Hochschulzugangs nach §11 BerlHG

§11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abs. 1)

Freie Wahl des Studienfachs haben diejenigen, die

  1. eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbarer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bestanden haben.
    Hierunter fallen z.B. die Meisterprüfung, die Weiterbildungsabschlüsse als Betriebswirt*in HWK, geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in, Industriefachwirt*in oder Handelsfachwirt*in.
    oder
  2. eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben.
    Hierunter fallen z. B. Fachschulabschlüsse als staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in oder Europabetriebswirt*in, staatlich geprüfte*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in.
    oder
  3. eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation für den nautischen oder technischen Schiffsdienst erworben haben
    oder
  4. eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme für Berufe im Medizinalfachwesen, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben haben (gemäß der Liste der Fortbildungsabschlüsse, deren Inhaber*innen auf Grundlage des Kultusministerkonferenzbeschlusses eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben).

Beachten Sie, dass bei einigen Fächern zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Abs. 2)

Eine fachgebundene Wahl des Studiengangs haben diejenigen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist.

Für welche Studienfächer die fachliche Nähe je nach Berufsausbildung gegeben ist, prüfen Sie in esra – dem Studienorientierungstool der HU.

Die hinreichende fachliche Nähe muss zum gewünschten Kernfach (Kombinationsbachelor mit und ohne Lehramtsoption) oder Monofach (Monobachelorstudiengang bzw. Staatsprüfung) bestehen. Die Wahl des Zweitfaches in einem Kombinationsbachelor ist also frei. Wenn Sie Bildung an Grundschulen studieren möchten, ist die fachliche Nähe nur zu einem der drei Studienfächer erforderlich.

Beachten Sie, dass bei einigen Fächern zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit Zugangsprüfung (Abs. 3)

Wer eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat,

ABER

eine Studienrichtung anstrebt, die mit der Ausbildung nicht verwandt ist, muss zuerst eine Zugangsprüfung bestehen.

Mit Bestehen der Prüfung wird die Studierfähigkeit für den gewünschten Studiengang nachgewiesen und die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten fachfremden Studiengang erlangt.

Informationen zur Zugangsprüfung:

Die Zugangsprüfung wird am gemeinsamen Studienkolleg der Freien Universität (FU) und Humboldt-Universität zu Berlin (HU), am Standort der FU, abgelegt. Die Prüfung erfolgt immer in zwei Fächern, die dem jeweiligen Kern- bzw. Monofach bzw. dem Studiengang Grundschulpädagogik zugeordnet sind (gemäß Tabelle über die Prüfungsfächer der Zugangsprüfung).

Für die Prüfungsfächer finden einige Monate vor dem Prüfungstermin Vorbereitungskurse statt, sofern genügend Anmeldungen eingehen. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend für das Ablegen der Zugangsprüfung. Informationen und Termine finden Sie auf der Internetseite der FU.

Zur Anmeldung sowohl für die Zugangsprüfung als auch die Vorbereitungskurse kontaktieren Sie bitte das Zulassungsbüro über das Kontaktformular. Geben Sie im Betreff grundsätzlich "Studieren ohne Abitur" an und nennen Sie bei Ihrer Erstanfrage auch Ihren Studiengangswunsch. Sie erhalten anschließend ein Antragsformular sowie zusätzliche Informationen, welche Unterlagen benötigt werden. Um an der Zugangsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie beim Zulassungsbüro die Anmeldung beantragen. Die Antragsfrist läuft von Mitte März bis 16. Mai.

Hochschulwechsel (Abs. 4)

Ein bereits begonnenes Studium fortsetzen können diejenigen, die

  1. mindestens ein einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert und
  2. die Zulassung für das aktuelle Studium aufgrund einer beruflichen Qualifikation erworben haben (und nicht aufgrund eines Fachabiturs).

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Studium in einem ähnlichen Studiengang an der HU fortgesetzt werden (Bewerbung auf ein höheres Fachsemester).

Möchten Sie hingegen einen anderen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie oben beschrieben (Abs. 1, 2 oder 3).

Hinweis: Die Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht bietet u.a. der QualifizierungsCheck des Centrums für Hochschulentwicklung.

Ausbildung im Ausland (Abs. 5)

Für das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 BerlHG ist es ohne Bedeutung, ob die erforderliche berufliche Qualifikation im Inland oder im Ausland erworben wurde. Mit einer im Ausland abgeschlossen Berufsausbildung können sich diejenigen bewerben, deren Ausbildung

  1. in Deutschland anerkannt ist und
  2. die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 oder 2 oder 3 BerlHG erfüllt.

Informationen zum Thema Anerkennung, insbesondere zu vergleichbaren deutschen Abschlüssen, zu Anerkennungsverfahren und zu den zuständigen Stellen finden Sie hier:


FAQ – Häufig gestellte Fragen 

Wo finde ich Informationen zu den Studiengängen der HU?

Das Studienangebot erscheint jeweils zum Bewerbungszeitraum neu. Dort sehen Sie, welche Studienmöglichkeiten es derzeit bei uns gibt und ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht. Mit einem Klick auf Ihr Fach finden Sie dann eine Studiengangsbeschreibung. Hier erhalten Sie Informationen zu Kombinationsmöglichkeiten, ggf. besonderen Zugangsvoraussetzungen, Studieninhalten und Sprachkenntnissen.

Bitte folgen Sie auch den darin befindlichen Links zu tiefer gehenden Informationen: zu den Studienordnungen mit den Modulbeschreibungen und zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis. So können Sie erkennen, welche Inhalte im Studium behandelt werden – die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob es auch tatsächlich mit Ihren Vorstellungen übereinstimmt.

Und: Vielleicht möchten Sie ja auch einmal probeweise an einer Lehrveranstaltung teilnehmen? Sie finden diese im Vorlesungsverzeichnis. Am Ende der Studiengangsbeschreibung finden Sie den Kontakt zur Studienfachberatung für weitere inhaltliche Fragen.

Auf den Merkblättern zu häufigen Fragen rund um Bachelor und Master, Lehramt, Studienbeginn, Teilzeitstudium usw. finden Sie weitere Informationen.

Und wer sich einen ganz kurzen und knappen Fahrplan zur Studienwahl wünscht, kann gern einen Blick in das Padlet zur Studienorientierung werfen.

Wie bewerbe ich mich?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für Ihre Bewerbung: Sie bewerben sich als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur. Prüfen Sie zuallererst mit Hilfe des Studienorientierungstools esra, zu welcher Bewerber*innengruppe nach §11 BerlHG Sie gehören. Informieren Sie sich über die Bewerber*innengruppen auch in unserer Handreichung.

Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal unter hu.berlin/studienplatz. Dort müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren, im zweiten Schritt können Sie Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen. Dies ist nur innerhalb der verbindlichen Bewerbungsfristen möglich.

Als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur wählen Sie bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung die Option "Studieren ohne Abitur" aus. Darüber hinaus müssen Sie angeben, zu welcher Fallgruppe des § 11 BerlHG Sie gehören, d. h. ob Sie die Voraussetzungen für eine allgemeine (§ 11 Abs. 1 BerlHG) oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit (§ 11 Abs. 3 BerlHG) oder ohne Zugangsprüfung (§ 11 Abs. 2 BerlHG) erfüllen, ob Sie einen Hochschulwechsel anstreben (§ 11 Abs. 4 BerlHG) oder ob Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland absolviert haben (§ 11 Abs. 5 BerlHG).

Die unter dem Menüpunkt "Nachweise" genannten Unterlagen müssen bis zum Ende der Ausschlussfrist bei der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen sein. Bitte schauen Sie sich alles genau und in Ruhe an, damit Sie nichts vergessen und nicht zu viel an uns schicken.

Wenn Sie am Tag der Ausschlussfrist Ihre Unterlagen persönlich einwerfen wollen, nutzen Sie bitte einen der Hausbriefkästen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes (Unter den Linden 6) oder, nach Gebäudeschluss, den Nachtbriefkasten.

Wie viele Bewerbungen kann ich einreichen?

Sie können sich bei mehreren Universitäten und Hochschulen gleichzeitig bewerben. Innerhalb eines Bewerbungszeitraums können Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin je eine Bewerbung für einen Studiengang mit sowie ohne NC einreichen, sofern Sie über keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (siehe §11 Abs. 1 BerlHG) verfügen, also wenn Ihre Zugangsberechtigung fachgebunden ist (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 7 ZSP-HU).

Andernfalls (d.h. bei allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Abs. 1 BerlHG) können Sie bis zu drei Bewerbungen für Studiengänge mit NC innerhalb eines Bewerbungszeitraums an der HU stellen. Davon kann maximal einer zum höheren Fachsemester sein, wenn Sie bereits ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorweisen können. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf einen Studiengang ohne NC stellen – dazu gibt es eine grafische Darstellung der Anzahl der Anträge.

Was muss ich bei der Bewerbung beachten und welche Unterlagen sind nötig?

Alle grundsätzlichen Vorgaben zur Form und Bedingungen einer Bewerbung als beruflich Qualifizierte werden in der fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung an der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.

  • Für einige Studiengänge gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot). Hierzu zählen u. a. das Fach Sportwissenschaft und einige der fremdsprachlichen Philologien (z. B. Englisch, Französisch). Bitte beachten Sie, dass die besonderen Zugangsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Die Einreichungsform der Nachweise wird Ihnen im Online-Bewerbungsportal nach Anlegen der Bewerbung angezeigt.
  • Ihre abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung / Weiterbildung / Fachschulausbildung weisen Sie über das Prüfungszeugnis nach. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist als Nachweis nicht ausreichend. Die Einreichungsform (Kopie, Original etc.) wird Ihnen im Online-Bewerbungsportal nach Anlegen der Bewerbung angezeigt.
Darf ich mich als beruflich Qualifizierte*r nach § 11 BerlHG bewerben, wenn ich sowohl über das Abitur als auch über eine Berufsausbildung verfüge?

Nein, das ist nicht zulässig. Antragsteller*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 11 BerlHG geltend machen wollen, dürfen über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Wenn Sie bereits eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) besitzen oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung immer darauf stützen (§10 BerlHG).

Kann ich mich mit einem Fachabitur bewerben?

In Berlin berechtigt die Fachhochschulreife ("Fachabi") nur zum Studium an Fach-/Hochschulen, nicht an Universitäten. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen in allen Bundesländern zum Studium ohne Abitur.

Verfügen Sie hingegen zusätzlich zur Fachhochschulreife über eine berufliche Qualifikation nach §11 BerlHG, stellt Letztere Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar, auf deren Grundlage Sie sich auch an Universitäten in Berlin bewerben können. In diesem Fall „verhindert“ eine Fachhochschulreife Ihre Zugangsberechtigung nicht.

Wie oft kann ich die Zugangsprüfung ablegen?

Die Zugangsprüfung können Sie einmal pro Jahr in zwei Fächern ablegen, die dem gewünschten Kern- bzw. Monofach zugeordnet sind; wenn Sie Lehramt an Grundschulen studieren möchten, werden Sie ebenfalls nur in zwei Fächern geprüft (gemäß Tabelle über die Prüfungsfächer der Zugangsprüfung).

Sollten Sie eine der beiden Prüfungsfächer nicht bestehen, können Sie die Prüfung für dieses eine Fach im folgenden Jahr noch einmal ablegen.

Um an der Zugangsprüfung am Studienkolleg teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte beim Zulassungsbüro der HU an, wie im obigen Abschnitt zu §11 Abs. 3 BerlHG beschrieben.

Wie stehen meine Chancen auf einen Studienplatz (NC)?

Für beruflich Qualifizierte ist eine Quote von 8% pro Studiengang reserviert. Ihre Chancen auf einen Studienplatz hängen davon ab, wie viele Studienplätze für den gewünschten Studienplatz zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich in dem jeweiligen Bewerbungszeitraum auf diesen Studienplatz bewerben.

Falls die Quote nicht ausgeschöpft wird, bekommen alle Bewerber*innen einen Studienplatz, die sich frist- und formgerecht beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Wird die Quote ausgeschöpft, dann wird innerhalb der Quote eine Rangliste erstellt. Das heißt, dass Sie nur innerhalb der Quote mit den anderen beruflich Qualifizierten konkurrieren. Hierfür ist die Note Ihres Berufsabschlusses relevant (nicht Wartesemester!).

In der NC-Tabelle können Sie nachsehen, wie viele Studienplätze im letzten Auswahlverfahren für beruflich Qualifizierte in den jeweiligen Studienfächern zur Verfügung standen und wie viele Bewerber*innen einen Platz bekommen haben.

Was, wenn ich schon einmal studiert habe?

Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, nehmen Sie nicht an der Quote für beruflich Qualifizierte teil, sondern an der Zweitstudienquote von 4% (BerlHG §10). In diesem Fall stellt Ihr erster berufsqualifizierender Studienabschluss (meist Bachelor-Abschluss) Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar, nicht die berufliche Qualifikation. Informationen zum Zweitstudium finden Sie hier.

Haben Sie hingegen noch keinen Studienabschluss, sondern nur eine gewisse Zeit lang studiert, können Sie sich wie oben beschrieben nach §11 BerlHG bewerben. Sofern es sich bei Ihnen um einen Hochschulwechsel nach §11 Abs. 4 BerlHG handelt, Sie also Ihren bisherigen Studiengang beibehalten möchten, lassen Sie sich Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen und bewerben Sie sich zum höheren Fachsemester. Möchten Sie stattdessen einen neuen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie unter §11 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 beschrieben und Sie beginnen zum 1. Fachsemester.

Wie finanziere ich mein Studium?

Auf der Website der Allgemeinen Studienberatung und -information finden Sie eine Auflistung unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten.

Beraten kann Sie diesbezüglich die Sozialberatung des studierendenWERKs. Beachten Sie dazu die Möglichkeit des eltern- und altersunabhängigen BAföG.

Eine Auflistung weiterer Finanzierungs- und Stipendienangebote finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.

Kann ich neben dem Studium arbeiten?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie nebenbei erwerbstätig sein möchten und/oder familiäre Verpflichtungen haben, können Sie gegebenenfalls ein Teilzeitstudium beantragen.

Falls Sie bereits vor der Studienaufnahme wissen, dass Sie ein Studium in Teilzeit beabsichtigen, geben Sie dies und den Umfang des Teilzeitstudiums in Ihrem Immatrikulationsantrag an.

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für dieses Modell entscheiden wollen, reichen Sie das Antragsformular zum Teilzeitstudium beim Immatrikulationsbüro ein. Beachten Sie entsprechende Antragsfristen und klären Sie am besten vor Ihrer Entscheidung mit der zuständigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren ganz konkreten persönlichen Bedingungen gestalten können.

Wer unterstützt mich bei meinen Fragen?

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung unterstützt Sie im Entscheidungsprozess, bei Studienproblemen und bei der Planung Ihrer Bildungskarriere.

Studienfachberatung

Bei Fragen zu Fachinhalten, Schwerpunkten, der Kursbelegung u.ä.: Für jeden Studiengang gibt es eine fachspezifische Studienfachberatung an den Fakultäten bzw. Instituten. Die jeweilig zuständigen Studienfachberater*innen finden Sie über das Studienangebot.

Studentische Studienberatung

Wenn Sie gern einmal mit bereits Studierenden sprechen möchten: An vielen Fakultäten/Instituten gibt es eine studentische Studienfachberatung, bei der Sie etwas über das jeweilige Studium aus studentischer Sicht erfahren können.

Familienbüro

Das Familienbüro unterstützt Studierende und Beschäftigte mit Familie bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und/oder Berufstätigkeit. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen, der Organisation von Notfallbetreuung oder der Studienorganisation haben, sind Sie hier richtig. Sie können sich per E-Mail oder Telefon im Familienbüro beraten lassen.

Studium mit Beeinträchtigung

Wenn Sie sich zu den Themen Nachteilsausgleich, inklusive Lehre und weiteren Unterstützungsangeboten für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen informieren oder beraten lassen möchten, können Sie sich an die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung wenden.

Agentur für Arbeit

"Und was kann ich dann später mal damit machen?" – Mit dieser und ähnlichen Fragen zum Thema Tätigkeitsfelder und Entwicklungen am Arbeitsmarkt können Sie sich an die Berufsinformationszentren der Agentur für Arbeit wenden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Arbeitssuche. Auch die Datenbank Berufenet kann hilfreich sein.


Info-Veranstaltung: Ohne Abi studieren – (wie) geht das?

Kann ich ohne Abitur an der HU studieren? Was brauche ich dafür? Diesen Fragen und mehr geht die Studienberatung in einer Zoom-Veranstaltung nach. Mit Möglichkeit zum Fragenstellen.

Nächster Termin: 17. April 2024, 17:00–18:30 Uhr, Anmeldung ab März 2024 unter hu.berlin/veranstaltung. Den Zoom-Link erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung.


Weitere Informationen

NC-Tabellen:

Beruflich qualifiziert studieren?! (Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung)

Handreichung des Zulassungsbüros zum Bewerbungsprozess

Studienführer für alle beruflich Qualifizierten mit Regelungen der Bundesländer

Studienkolleg – Zugangsprüfung und Vorbereitungskurse (für Fälle nach §11 Abs. 3 BerlHG)


Kontakt

Über unser Kontaktformular (wählen Sie einfach "Studieren ohne Abitur" als Thema aus).

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung