Hinweise für die Immatrikulation
Alle einzureichenden Unterlagen werden Ihnen in der Online-Statusabfrage unter dem Menüpunkt „Nachweise“ angezeigt. An dieser Stelle steht auch eine entsprechende Liste als PDF zum Download bereit. Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Form der einzureichenden Unterlagen und halten Sie diese unbedingt ein (z.B. im Original, als einfache Kopie etc.).
Sie müssen in der Online-Statusabfrage zunächst die Annahme des Studienplatzes erklären. Die Frist zur Studienplatzannahme ist ausschließlich in der Online-Statusabfrage angegeben. Erklären Sie die Annahme des Studienplatzes nicht bzw. nicht fristgerecht, so ist die Immatrikulation ausgeschlossen.
Nach der Annahme des Studienplatzes erhalten Sie über die Online-Statusabfrage unter dem Menüpunkt „Nachweise“ den Antrag auf Immatrikulation. Die Einsendung des Immatrikulationsantrages ist ebenfalls fristgebunden. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation ausgeschlossen ist, wenn sie nicht innerhalb der dafür genannten Frist schriftlich beantragt wird.
Der unterschriebene Antrag auf Immatrikulation sowie die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum Ende der dafür genannten Frist bei der HU eingegangen sein (Ausschlussfrist). Hierbei ist das tatsächliche Eingangsdatum und nicht das Datum des Poststempels entscheidend.
Mit dem Antrag auf Immatrikulation sind alle geforderten Unterlagen fristgerecht und vollständig postalisch einzureichen. Nachreichungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der für die Immatrikulation zuständigen Stelle angenommen.
Wird die Immatrikulation nicht innerhalb der dafür genannten Frist mit den entsprechenden Unterlagen schriftlich beantragt, ist sie ausgeschlossen.
Wenden Sie sich unmittelbar nach der Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. nach Freigabe für die Immatrikulation bei NC-freien Studiengängen an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Wie Sie vorgehen, haben wir auf dieser Webseite beschrieben. Die elektronische Krankenkassenmeldung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist an der HU Berlin eingegangen sein.
Wir erhalten von den Krankenkassen täglich Meldung. Der Status des Nachweises wechselt nach Eingang der Meldung automatisiert in den Status "geprüft, vollständig". Stellen Sie nach fünf Werktagen fest, dass ein Nachweis trotz Meldung an die Krankenkasse als fehlend angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, sodass die Korrektheit der Daten überprüft werden kann und ggf. die Meldung noch einmal in die Wege geleitet wird.
Der für die Immatrikulation an der HU Berlin zu zahlende Semesterbeitrag ist auf der letzten Seite des Immatrikulationsantrages, den Sie in der Online-Statusabfrage unter dem Menüpunkt „Nachweise“ finden, angegeben.
Wie sich der Semesterbeitrag zusammensetzt, können Sie beispielhaft anhand der veröffentlichten Informationen zur Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender unter https://hu.berlin/rueckmeldung nachvollziehen.
Die Form der einzureichenden Unterlagen wird Ihnen in der Online-Statusabfrage unter dem Menüpunkt „Nachweise“ angezeigt. Bitte senden Sie uns keinesfalls Originale zu, soweit dies nicht explizit gefordert ist, da Unterlagen weder zurückgefordert werden können noch zurückgesandt werden. Für die Immatrikulation in einen Studiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin benötigen Sie in der Regel nur einfache Kopien der Nachweise.
Nein, dies ist ausgeschlossen. Einsendungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass auch vorab per E-Mail übermittelte Unterlagen für die Immatrikulation nicht vorgeprüft werden können und keinerlei Auswirkungen auf die festgelegten Einreichungsfristen (Ausschlussfristen) haben.
Es sind grundsätzlich drei Fälle zu unterscheiden:
1. Studierende einer Hochschule außerhalb Berlins und Brandenburgs
Wenn Sie sich an Ihrer bisherigen Hochschule nicht exmatrikulieren möchten, sondern dort weiterhin im Bachelorstudiengang immatrikuliert bleiben möchten, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen. Bitte informieren Sie sich über die Konsequenzen einer Exmatrikulation bzw. Rückmeldung an Ihrer bisherigen Hochschule.
2. Studierende einer Hochschule in Berlin oder Brandenburg
Wenn Sie parallel zur Immatrikulation an der HU Berlin an einer Hochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert bleiben möchten, müssen Sie ebenfalls ein Doppelstudium beantragen. Der Semesterbeitrag ist dabei nur an der Hochschule zu entrichten, an der sie die Haupthörerschaft und somit Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Sie müssen im Rahmen des Antrages auf Doppelstudium angeben, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen wollen.
Wenn Sie an Ihrer bisherigen Hochschule in Berlin oder Brandenburg bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben und rückgemeldet wurden sowie Ihre Mitgliedschaftsrechte weiterhin dort ausüben wollen, reichen Sie bitte Ihre gültige Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesterzahl mit Ihren Unterlagen für die Immatrikulation an der HU Berlin ein, um an der HU vom Semesterbeitrag befreit werden zu können.
3. Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin
Wenn Ihre Zugangsberechtigung auf einem ausstehenden ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Humboldt-Universität zu Berlin beruht, müssen Sie kein Doppelstudium beantragen. Sie können den entsprechenden Abschnitt im Immatrikulationsantrag überspringen. Alle notwendigen Angaben zur Hochschulzugehörigkeit und zum Bachelorstudiengang, in dem Sie noch immatrikuliert sind, liegen uns bereits vor.
Nein, eine Exmatrikulation ist nicht notwendig.
Möchten Sie Ihren bisherigen Studiengang nicht fortsetzen, machen Sie bitte im Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang keine Angaben zum Doppelstudium. Nach der Bearbeitung Ihrer Immatrikulation werden Sie nur in Ihrem neuen Studiengang in der Studierendendatenbank geführt.
Möchten Sie sich parallel zu Ihrem aktuellen Studiengang für einen neuen Studiengang einschreiben, beantragen Sie bitte ein Doppelstudium. Wird Ihrem Antrag auf Doppelstudium stattgegeben, werden Sie für beide Studiengänge immatrikuliert. Kann ein Doppelstudium nicht genehmigt werden, setzt sich das Referat Studierendenservice mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Nein, die Humboldt-Universität zu Berlin nimmt keine amtlichen Beglaubigungen vor, da die für Bewerbung und Immatrikulation erforderlichen Unterlagen an der HU in der Regel nur als einfache Kopie einzureichen sind.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an eine Stelle, die zur amtlichen Beglaubigung befugt ist. Dazu gehören
- Behörden des Landes und der Gemeinden,
- Ämter und Gemeindeverbände sowie
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehen und berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen (z.B. die zeugnisausstellende Schule, Notare, Landesversicherungsanstalten und Krankenkassen).
Grundsätzliche Hinweise finden sich im Service Portal des Landes Berlin:
Die Verwendung und Anerkennung deutscher Urkunden im Ausland ist in der Regel von einer so genannten Apostille bzw. Legalisation der Urkunden abhängig. Studierende, die Ihre Zeugnisse und/oder Urkunden an der Humboldt-Universität zu Berlin erworben haben, können die Echtheit der Urkunde durch eine Legalisation (Vorbeglaubigung) im Referat Prüfungsservice bestätigen lassen: