Humboldt-Universität zu Berlin

Ablauf des Zulassungsverfahrens für grundständige Studiengänge

Nachdem uni-assist das vollständige Vorliegen aller für die weitere Bearbeitung an der Humboldt-Universität zu Berlin erforderlichen Unterlagen geprüft hat, werden Sie von uni-assist informiert und Ihre Daten werden an das Zulassungsbüro für internationale Studierende unserer Universität weitergeleitet. Diese uni-assist-Information wird von den deutschen Botschaften und deutschen konsularischen Vertretungen als Bewerberbestätigung akzeptiert. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin zur Beantragung eines Visums.

Erfüllen Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht die seitens unserer Universität festgelegten Bewerbungsbedingungen, werden Sie ebenfalls informiert. Sie können bis zur Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) Korrekturen vornehmen bzw. fehlende Unterlagen nachreichen oder sich zur nächsten Bewerbungsmöglichkeit erneut für ein Studium an unserer Universität bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen werden für drei Bewerbungsperioden digital gespeichert.

1. Registrierung im Onlineportal der Humboldt-Universität zu Berlin (Statusabfrage)

Damit Sie den weiteren Bearbeitungsstand nachvollziehen können, erhalten Sie von unserer Universität, nach erfolgreicher Übermittlung der Bewerbungsdaten durch uni-assist, eine E-Mail mit weiteren Informationen, wie Sie dann den Entscheidungsprozess an der Humboldt-Universität zu Berlin weiterverfolgen können. Bitte kontrollieren Sie ab diesem Zeitpunkt regelmäßig Ihre E-Mails, auch im Spam-Ordner.

Die Statusabfrage zeigt Ihnen den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages an der Humboldt-Universität an. Bei Änderungen an Ihrem Antrag seitens der Mitarbeitenden erhalten Sie regelmäßig eine E-Mail, die nicht in jedem Fall eine Veränderung auf Ihrer Statusabfrage anzeigen muss. Die meiste Zeit wird Ihr Antrag den Bearbeitungsstand: „Antrag ist in Bearbeitung/Prüfung“ bzw. „Wartend auf Zulassungsverfahren“ anzeigen. Sie brauchen daher nicht individuell mit uns in Kontakt treten, um den Bearbeitungsstand zu erfragen. Ihr Antrag wird auf keinen Fall vergessen und das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird auf Ihrer Statusabfrage ersichtlich sein.

2. Zulassungsverfahren

An der Humboldt-Universität gibt es zulassungsbeschränkte Studienfächer (NC) und zulassungsfreie Studienfächer (NC-frei). NC bedeutet Numerus Clausus, so dass bei diesen Studienfächern nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Durch ein Auswahlverfahren werden die Studienplätze nach festgelegten Kriterien vergeben. Das Auswahlverfahren richtet sich zunächst nach der Staatsbürgerschaft.

a.    EU- oder EWR Staatsangehörigkeit
Für sie gelten die gleichen Kriterien sowie das gleiche Auswahlverfahren wie für die deutschen Antragstellenden.

b. Keine EU- oder EWR Staatsangehörigkeit
Für diese Gruppe der Antragstellenden gibt es eine festgelegte Quote von 5% von der Gesamtanzahl der Studienplätze im 1. Fachsemester der grundständigen Studienfächer (Bachelor und Staatsexamen).
Die Studienplätze werden ausschließlich nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.


Das Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte grundständige Studienfächer zum 1. Fachsemester führen wir Anfang/Mitte August durch, für grundständige Studienfächer zum höheren Fachsemester ab Anfang/Mitte September.

Wenn Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen für zulassungsfreie grundständige Studienfächer zum 1. Fachsemester erfüllen, erhalten Sie von der Humboldt-Universität zu Berlin unmittelbar nach Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eine Zulassung zum Studium.
Sobald das Zulassungsverfahren beendet ist, werden Sie per E-Mail informiert. In Ihrer Statusabfrage ist das Ergebnis des Zulassungsverfahrens einsehbar. Den entsprechenden Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid stellen wir Ihnen online zur Verfügung.
Erhalten Sie eine Zulassung, so müssen Sie online innerhalb der gesetzten Frist (Ausschlussfrist), die Annahme des Studienplatzes erklären. Sollten Sie diese Frist verpassen, so verfällt der Studienplatz.
Erst nachdem Sie den Studienplatz online angenommen haben, werden Ihnen die einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation angezeigt. Ab diesem Moment stellen wir Ihnen dann auch die Einladung zur Teilnahme an der DSH-Prüfung zur Verfügung, sofern Sie diese vor Aufnahme des Studiums noch ablegen müssen.

 

 

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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