Humboldt-Universität zu Berlin

9-Euro-Ticket Rückerstattung

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie die Erstattung des zu viel bezahlten Semesterticketanteils aufgrund des 9-Euro-Tickets beantragen können.

In dem vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Entlastungspaket II war auch das 9-Euro-Ticket enthalten. Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin erhalten, weil sie für das Sommersemester 2022 den Preis für das Semesterticket bereits im Vorfeld beglichen hatten, rückwirkend den zu viel bezahlten Betrag erstattet. Seit dem 22. November 2022 ist Online-Antragsformular im Studierendenportal AGNES freigeschaltet. Sie können den Antrag bis zum 31. März 2023 bequem online stellen.

 
Wer hat Anspruch auf eine Erstattung?

Anspruchsberechtigt für eine Rückzahlung sind Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin, die im Sommersemester 2022 während des Juni, Juli oder August regulär als Haupthörer:in bzw. Programmstudierende an der HU immatrikuliert waren. 

 
Wer kann *keine* Erstattung beantragen?

Sie können keine Erstattung beantragen, wenn

  • Sie von der Zahlung des Beitrags für das Semesterticket auf eigenen Antrag hin befreit waren, oder 
  • Sie von der Beitragspflicht für das Semesterticket ausgenommen (u.a. Firmenticket-Inhaber*in, Fernstudierende*r, Personen, die nach SGB IX Anspruch auf Beförderung im ÖPNV haben) sind, oder
  • an der Humboldt-Universität zu Berlin als Mehrfachimmatrikulierte registriert sind, oder
  • an der HU als BUA-Nebenhörer:in einer der Partnerhochschulen registriert sind bzw. waren, oder
  • Sie einen Zuschuss über den Solidarfonds der Studierendenschaft erhalten, oder
  • im genannten Zeitraum noch nicht oder nicht mehr an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert waren. 
Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um sich den Differenzbetrag rückerstatten zu lassen, müssen Sie folgende Punkte befolgen. Ordnen Sie sich einer der drei Gruppen zu und wenden Sie sich bei Rückfragen über das Ticket-Formular an uns:

A. Sie sind im Wintersemester 2022/23 noch an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert  
 
  1. Melden Sie sich im Studierendenportal-AGNES an.
  2. Rufen Sie den Menüpunkt 9-Euro Rückerstattung auf. Es wird Ihnen einerseits angezeigt, ob Sie anspruchsberechtigt sind, andererseits welche Höhe die Rückerstattungssumme beträgt.
  3. Füllen Sie im Anschluss unter dem Menüpunkt "Bankverbindung ändern" die erforderlichen Angaben zum Konto aus, auf das die Erstattung erfolgen soll. Beachten Sie, dass Sie die IBAN und BIC ohne Leerzeichen eingeben. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit einer TAN (Transaktionsnummer), speichern Sie die Angaben und kehren Sie zum Erstattungsformular 9-Euro Rückerstattung zurück. Wenn Sie keine Angaben zu einer Bankverbindung angeben, ist eine Erstattung ausgeschlossen (vgl. Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Kap. 5).
  4. Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit und beantragen Sie die Erstattung über einen Klick auf den Button "Neun Euro beantragen". 
B. Sie haben sich im Laufe des Sommersemesters 2022 bzw. zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 exmatrikuliert.  
 

Sie brauchen nichts unternehmen. Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, wird Ihnen der entsprechende Betrag auf das Konto angewiesen, von dem Sie zuletzt die Rückmeldegebühren beglichen hatten.

 

Wir haben die gesamten Fälle geprüft und die Rückerstattungen auf die angegeben Konten angewiesen. Bis Ende Januar 2023 sollten Sie die Zahlung auf dem Auftraggeber:innenkonto gutgeschrieben bekommen.

 

Erst nach der Veröffentlichung der allgemeinen Informationen über die abgeschlossene Rückerstattung und für den Fall, dass Sie keinen Betrag erhalten haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Sachgebiet Studierendenverlauf - Immatrikulationsbüro, um Ihren Fall überprüfen zu können.

C. Sie waren als internationale Studierende im Sommersemester 2022 an der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen eines (Mobilitäts-)Programms immatrikuliert.   
 

Sie werden vom Incoming Team eine E-Mail mit Anweisungen zur Erstattung erhalten. Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, wird Ihnen der entsprechende Betrag auf Ihr Konto überwiesen, welches Sie dem Incoming Team mitgeteilt haben.

Wir werden Sie auf dieser Webseite informieren, wenn die Erstattungen abgeschlossen sind.

Wenn Sie aktuell noch immatrikuliert sind und Zugang zu Ihrem HU Account haben, können Sie Ihre Erstattung über AGNES beantragen. Folgen Sie dazu bitte den Schritten aus Punkt A.

Erst nach der Veröffentlichung der allgemeinen Informationen über die abgeschlossene Rückerstattung und nur für den Fall, dass Sie keinen Betrag erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Incoming Team.

Ab wann und bis wann kann ich einen Erstattungsantrag stellen?

Sie können ab dem 22. November 2022 den Antrag online über das Studierendenportal AGNES stellen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens am 31.03.2023 vorliegen muss (Ende des Wintersemester 2022/23).

Wie viel Geld werden Sie zurückerhalten? 

Für den Aktionszeitraum (Juni, Juli, August 2022) können pro Monat 23,30 € erstattet werden. Dies heißt, dass Sie bis zu 69,90 € rückwirkend erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Erstattung stellen.

Wann erhalte ich den Differenzbetrag ausgezahlt?

Die Daten werden wöchentlich vom Referat Studierendenservice an die Kasse der Humboldt-Universität übermittelt. Es kann jedoch bis zu 14 Werktage dauern, bis das Geld auf dem angegebenen Konto verbucht wurde. 

Ich habe versehentlich die IBAN falsch angegeben. Kann ich die Angaben korrigieren? 

Die mit dem Antrag verknüpfte IBAN können Sie im Studierendenportal AGNES unter dem Menüpunkt "Bankverbindung ändern" selbst korrigieren. Aktualisieren Sie im Anschluss nochmals den Erstattungsantrag. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung nur möglich ist, so lange der Antrag nicht bearbeitet und die Erstattungssumme noch nicht angewiesen wurde. Nach Anweisung des Betrages ist eine nachträgliche Korrektur ausgeschlossen. Etwaige Falschangaben gehen daher zu Ihren Lasten. 

Kann der Differenzbetrag auch auf ein ausländisches Konto überwiesen werden?

Dies ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass gesonderte Auslandsüberweisungsgebühren anfallen können, wenn die Erstattung auf ein internationales Konto (außerhalb der EU und des EWR) erfolgt. Da die Gebühren von Ihnen zu tragen sind, werden sie von dem zu erstattenden Betrag abgezogen. Sollte es eine Differenz zwischen dem ausgewiesenen Erstattungsanspruch und dem überwiesenen Betrag geben, so ist diese auf die Überweisungsgebühren zurückzuführen.

Ich habe keine bis jetzt keine TAN-Liste, um die Angaben meiner Bankverbindung zu bestätigen. Muss ich deshalb eine TAN-Liste beantragen? 

Sollten Sie keine TAN-Liste besitzen, so wird Ihnen im Laufe der dritten Novemberwoche automatisch mit der Post eine TAN-Liste zugesandt. Sie brauchen nichts unternehmen. Sie sehen unter dem Menüpunkt "TAN-Verwaltung", wann eine TAN Liste erstellt wurde.

Bitte prüfen Sie die hinterlegten Adressangaben in AGNES. Sollte Ihre Korrespondenzadresse nicht mit den Angaben im Menüpunkt "Adresse ändern" übereinstimmen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Teilen Sie Ihre aktuelle Adresse mit und fügen Sie einen geeigneten Nachweis bei (z.B. Scan Ihres Personalausweises, Kopie der Meldebescheinigung).

Wenn unter dem Menüpunkt "TAN-Verwaltung" sichtbar ist, dass die TAN-Liste erstellt wurde und 7-8 Werktage danach die Zustellung (noch) nicht erfolgt ist, informieren Sie uns über das Kontaktformular.

Ich habe meine TAN-Liste verloren. Erhalte ich auch automatische eine neue TAN-Liste?

Nein, Sie müssen im AGNES-Portal unter dem Menüpunkt "TAN-Verwaltung" eine Ersatz-TAN-Liste selbst beantragen.

Bitte prüfen Sie im Vorfeld die hinterlegten Adressangaben in AGNES, sodass die TAN-Liste, die mit der Post versandt wird, Sie auch erreicht. Sollte Ihre Korrespondenzanschrift nicht mit den hinterlegten Angaben in AGNES übereinstimmen, wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns. Teilen Sie Ihre aktuelle Adresse mit und fügen Sie einen geeigneten Nachweis bei (z.B. Scan Ihres Personalausweises, Kopie der Meldebescheinigung).

Ich logge mich in AGNES ein und sehe den Menüpunkt 9-Euro Rückerstattung nicht. Was ist die Ursache?

Bitte überprüfen Sie, falls Sie z.B. als studentische Mitarbeiter:in oder als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an der HU beschäftigt sind, ob Sie sich mit den Daten Ihres Studierenden-Accounts eingeloggt haben. Verwenden Sie nicht Ihre Mitarbeiter-Kennung, sondern ausschließlich die Daten Ihres studentischen CMS-Accounts.  

Wo erhalte ich weiterführende Informationen zum Datenschutz?

Durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurde eine Datenschutzerklärung in Abstimmung mit der Studierendenschaft und dem Datenschutzbeauftragten der HU verfasst. Erläuterungen zur Art der übermittelten Daten sowie den Verwendungszweck finden Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

Warum erhalte ich das Geld erst jetzt und wieso wurde nicht eine Lösung wie an der FU gewählt (Verrechnung des Differenzbetrages mit der Rückmeldegebühr zum Wintersemester 2022/23)?
Die Details zu den Erstattungsregelungen des Berliner Verkehrsverbundes erhielt die verfasste Studierendenschaft erst im Laufe des Sommers. Dies geschah zu einem Zeitpunkt als die Rückmeldung zum WiSe 2022/23 an der Humboldt-Universität zu Berlin bereits begonnen hatte. Daher wurde in Abstimmung mit dem Referent_innenRat entschieden, dass eine individuelle Erstattung für die berechtigten Studierenden weiter verfolgt wird. Durch diese Lösung ist es möglich, dass die Studierenden die Erstattungssumme auf ein Bankkonto überwiesen bekommen, das sie selbst bestimmen. Die Gesamtsumme von den Verkehrsbetrieben ist im Oktober bereitgestellt worden. 
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Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

Kontakt | Contact

Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
E-Mail: Kontaktformular | Contact form

E-Mails an diese Adresse werden mit einem elektronischen Ticketsystem bearbeitet. Bitte beachten Sie den datenschutzrechtlichen Hinweis: https://otrs.hu-berlin.de/hinweis.html

With sending an email you agree that your data is processed by an electronic ticketing system (OTRS). Please note the information: https://otrs.hu-berlin.de/hinweis.html

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