Rückmeldung
Bitte melden Sie sich vor Beginn jedes neuen Semesters zurück, indem Sie den Semesterbeitrag vollständig begleichen. Bitte halten Sie die Rückmeldefristen unbedingt ein, um eine Exmatrikulation auf dem Verwaltungsweg zu vermeiden.
Fristen für das Sommersemester 2023
Für Haupthörer:innen | |
Frist zur Rückmeldung | 02.01. - 15.02.2023 |
Nachfrist (Ausschlussfrist) | 16.02. - 28.02.2023* |
für Zweithörer:innen/Mehrfachimmatrikulierte (1. Hauptfach bzw. Kernfach an einer anderen Universität) |
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Frist | bis 31.03.2023 |
* Bei Überweisung nach Ablauf der o.g. Frist für die Rückmeldung ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Für die Wahrung der Rückmeldung ist einzig der Tag des Zahlungseingangs entscheidend; d.h. damit keine Säumnisgebühr anfällt, muss die Rückmeldegebühr mit Ablauf des letzten Tages der Frist auf dem Konto der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen sein (Verwaltungsgebührenordnung - VGebO). |
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Rechtsgrundlagen | § 15 BerlHG; §§ 7 Abs. 1; 61 ZSP-HU |
Zusammensetzung der Gebühren und Beiträge*
Rechtsgrundlagen | Betrag | |
Semestergebühren | § 2 Abs. 7 BerlHG* | 50,00 € |
Studierendenschaftsbeitrag |
§§ 18, 20 BerlHG*; § 16 Abs. 2 Satzung der StudentInnenschaft der HU* |
9,75 € |
Studierendenwerksbeitrag | § 1 Satz 1 SozVO* | 54,09 € |
Semesterticket |
§ 18a Abs. 4 BerlHG*; Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG (sog. Semesterticketsatzung)* sowie § 4 VBB-Semesterticketvertrag vom 20.12.2021 |
193,80 € |
Solidaritätsbeitrag zum Semesterticket | § 1 Abs. 1 Satz 2 Satzung nach § 18 a V BerlHG (sog. Sozialfonds-Satzung)* |
8,00 € |
reguläre Gesamtsumme | 315,64 € | |
Einmaliger Zuschuss zum SoSe 2023 für Studierende des Landes Berlin |
Gemäß Ankündigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) vom 7. Januar 2023: Der Zuschuss wird allen Studierenden (zahlungspflichtige Haupthörer:innen und Studienkollegiat:innen) gewährt, die zu einem konkreten Stichtag (voraussichtlich 31.05.2023) an der Humboldt-Universität zu Berlin im Sommersemester 2023 immatrikuliert sind. |
- 75,00 €** |
Gesamtsumme |
240,64 € | |
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* in der jeweils geltenden Fassung |
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** Dies steht unter Vorbehalt der noch ausstehenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) und der Humboldt-Universität zu Berlin. Die sich ergebende reduzierte Gesamtsumme (240,64 €) gilt vorerst nur für sich Rückmeldende, die der vollständigen Gebühren- und Beitragspflicht unterliegen. Für andere sich Rückmeldende, die nicht zur Zahlung des vollen Gebühren- und Beitragssatzes verpflichtet sind (beispielsweise vom Semesterticket Befreite), ist eine unmittelbare Verrechnung des Zuschusses mit den fälligen Gebühren und Beiträgen zur Rückmeldung ausgeschlossen. Es wird für die zuletzt genannte Personengruppe nach gegenwärtigem Stand für den Zeitraum nach dem 31.05.2023 voraussichtlich eine Erstattungslösung entwickelt werden. Grundsätzlich ist der individuell zu entrichtende Betrag im personalisierten Bereich nach Anmeldung mit dem HU-Studierenden-Account unter AGNES (https://agnes.hu-berlin.de) einsehbar. |
Bankverbindung
Bitte beachten Sie, dass für die Rückmeldung ausschließlich die hier genannte Bankverbindung zu nutzen ist. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen können. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
Empfänger: | Humboldt-Universität zu Berlin |
IBAN: | DE64 1001 0010 0651 8231 04 |
SWIFT (BIC) | PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX) |
Bank: | Postbank Berlin |
Verwendungszweck: |
Matrikelnummer 20231 Name Vorname (Sofern Sie ein Schreiben bekommen, kann der Verwendungszweck anders lauten, dies ist kein Problem, die hier genannten Daten sind ausreichend). |
Eine druckbare Aufstellung der Semestergebühren und -beiträge zum aktuellen Rückmeldungssemester finden Sie via:
Semesterbeiträge und –gebühren Sommersemester 2023 (PDF)
Die Aufstellungen der Beiträge vergangener Semester finden Sie auf folgender Webseite:
Semesterbeiträge und -gebühren ab Wintersemester 2011/12
FAQ
Wenn Sie sich für einen weiteren Studiengang bei uns bewerben, wird Ihr Semesterbeitrag im Falle einer Zulassung für den neuen Studiengang verbucht. Im Fall einer Exmatrikulation während des Semesters, erhalten Sie die gezahlten Beiträge für das Semesterticket (unter Angabe Ihrer Bankverbindung auf formlosen Antrag an das Immatrikulationsbüro) anteilig und abzgl. einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.