Humboldt-Universität zu Berlin

Teilzeitstudium

Das Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Auf Antrag ist es jedoch möglich, in das Teilzeitstudium zu wechseln.

Das Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Verlängerung des Studiums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil. Auf Zeugnissen und Abschlussdokumenten der HU wird die Fachsemesteranzahl nicht ausgewiesen.

Ein Teilzeitstudium hat evtl. Auswirkungen auf Bereiche, die nicht im Verantwortungsbereich der Humboldt-Universität zu Berlin liegen (BAföG, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel, Kindergeld, Steuernachweise, Wohnberechtigung in Studentenheimen, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente usw.). Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor einem Antrag über die möglichen Konsequenzen bei den zuständigen Stellen (Studierendenwerk, Krankenkasse etc.).

Prinzipiell haben Teilzeitstudierende an der Universität denselben Status wie Vollzeitstudierende. Gebühren und Beiträge sind in voller Höhe zu entrichten. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind in vollem Umfang gültig. Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem antragsgemäßen Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet.

 

Was muss ich bei einem Antrag beachten?

 

Grundsätzlich kann jeder Studiengang in Teilzeit studiert werden. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten bzw. Ausnahmen:

  • Studiengänge, deren Studienordnung ein Teilzeitstudium ausdrücklich ausschließt. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Studienfachberatung, ob dies auf Ihren Studiengang zutrifft.
  • Beim Doppelstudium oder Promotionsstudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.
  • Sind Sie im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation in den lehramtsbezogenen Studiengängen an der HU und einer anderen Berliner Hochschule eingeschrieben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Studienfachberatung beider Hochschulen bevor Sie einen Antrag einreichen.
  • Sollte eine Studien- und Prüfungsordnung zur Aufhebung vorgesehen sein, wird das Lehrangebot zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus aufrechterhalten.
  • Anträge können nur jeweils für vollständige Semester gestellt werden.
  • Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
  • Soweit Sie in ein Teilzeitstudium im Umfang von weniger als 50 % wechseln, haben Sie keinen Anspruch auf das Semesterticket und sind von seiner Nutzung ausgeschlossen.

 

Wie stelle ich einen Antrag zum Wechsel in das Teilzeitstudium?

 

Den Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium [PDF] können Sie ab der Rückmeldung über das Kontaktformular oder auf dem Postweg beim Immatrikulationsbüro einreichen.

Er muss jedoch spätestens bis zu sechs Wochen nach Beginn des Semesters eingegangen sein. Bitte beachten Sie die dabei geltenden Fristen und Termine.

Wenn Sie den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium innerhalb der Frist einreichen, sind keine Nachweise notwendig.

Wenn die Gründe erst nach Ablauf der Antragsfrist eintreten, können Sie ausnahmsweise den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium für das laufende Semester auch später stellen. Damit Ihrem Antrag nach Ablauf der Antragsfrist stattgegeben werden kann, ist es zwingend notwendig, dass ein Nachweis im Immatrikulationsbüro vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Gründe erst später eingetreten sind. Mögliche Gründe könnten sein:

  • Krankheit (ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Krankheit nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium festgestellt wurde)
  • Pflege pflegebedürftiger naher Angehörigen (kurze schriftliche Erklärung mit ärztlichem Attest)
  • Mutterschutz (Kopie des Mutterpasses, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist) - Betreuung eines Kindes (kurze schriftliche Erklärung mit der Kopie der Geburtsurkunde des Kindes)
  • Erwerbstätigkeit (Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium)

 

Dauer des Teilzeitstudiums / Rückkehr in das Vollzeitstudium

 

Der Wechsel in das Teilzeitstudium erfolgt bis auf Widerruf durch den / die Studierende*n. Bitte stellen Sie bei einem Wunsch nach Wechsel (zurück) in das Vollzeitstudium einen formlosen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Semesterbeginn für das laufende Semester an das Immatrikulationsbüro.
 

 

Rechtliche Grundlagen

 


 

Weitere Informationen

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

Kontakt | Contact

Die Compass-Hotline der HU | The Compass Hotline
Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
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