Händische Nacherfassung von Studierenden nach Ablauf der Belegungsfrist bzw. nach erfolgter Platzvergabe
Falls es erforderlich wird, Studierende in einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung nachzutragen, geschieht dies entweder als Dozent/in mit den entsprechenden Rechten in AGNES oder als Lehrstuhlverwalter/in bzw. Einrichtungsadministrator/in. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum Thema