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Organisatorisches zu Projekttutorien

Wer kann ein PT beantragen?

Studierende der HU

  • im Bachelorstudium: ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von etwa 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)
  • im Masterstudium
  • in reglementierten Studiengängen mit staatlichem oder kirchlichem Abschluss (an der HU: Rechtswissenschaft, Evangelische Theologie): ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von etwa 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)

 

Was kann beantragt werden?

Beantragt werden kann die Durchführung eines Projekttutoriums mit 40 Stunden/Monat (ein*e Antragssteller*in) oder 2 mal 20 Stunden/Monat (zwei Antragssteller*innen). Wird der Antrag von der Arbeitsgruppe befürwortet, wird ein Vertrag über eine freie Mitarbeit für ein Semester (1.4. - 30.9. oder 1.10. - 31.3.) geschlossen. Der Stundenlohn beträgt 25 Euro.

 

Es ist empfehlenswert, im Vorfeld mit der Fakultät oder dem Institut zu klären, ob die erforderliche infrastrukturelle Unterstützung (Räume, Geräte, Kopierer, Büromaterial etc.) für das geplante Projekt gewährt werden kann.

 

Über welchen Zeitraum läuft ein Projekttutorium?

Ein Projekttutorium geht über 1 Semester und umfasst i.d.R. 2 SWS.

Eine gute begründete Verlängerung um ein weiteres Semester kann beantragt werden. Beachten Sie dabei bitte die regulären Bewerbungsfristen.

 

Veröffentlichung im Vorlesungsverzeichnis der HU

Sollte Ihr Antrag auf ein PT befürwortet worden sein, kümmern Sie sich bitte möglichst zeitnah selbst um die Veröffentlichung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (AGNES) der HU. Den/Die zuständige Bearbeiter*in erfahren Sie in der Regel beim Institutssekretariat. Dabei erhält das PT auch eine Lehrveranstaltungsnummer. Teilen Sie diese bitte per Mail der Geschäftsstelle Projekttutorien mit, dann wird die Veranstaltung in die Rubrik Projekttutorien im Vorlesungsverzeichnis aufgenommen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung zum Import freigegeben ist.

 

Wer kann an Projekttutorien teilnehmen?

An Projekttutorien teilnehmen können auch alle Interessierten, die nicht an der HU immatrikuliert sind, wenn sie sich als Gast- oder Nebenhörende registriert haben (weitere Informationen)! Studierende der Charitè stellen bitte ebenfalls einen Antrag auf Nebenhörerschaft.

 

Nachweise über die Durchführung eines Projekttutoriums können den PT-Leitenden auf Anfrage (kurze Email mit Angabe der aktuellen Adresse) nach Abschluss des Projekttutoriums von der Geschäftsstelle gern ausgestellt werden.

 

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Informationen nach der EU-DSGVO

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