Organisatorisches zu Projekttutorien
Wer kann ein PT beantragen?
Studierende der HU
- im Bachelorstudium: ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von etwa 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)
- im Masterstudium
- in reglementierten Studiengängen mit staatlichem oder kirchlichem Abschluss (an der HU: Rechtswissenschaft, Evangelische Theologie): ab dem 3./4. Semester und bei Nachweis von etwa 60 Leistungspunkten (per Ausdruck des Leistungsspiegels bzw. der Leistungsübersicht)
Am Projekttutorium teilnehmen können auch alle Interessierten, die nicht an der HU immatrikuliert sind, wenn sie sich als Gast- oder Nebenhörende registriert haben (weitere Informationen)! Studierende der Charitè stellen bitte ebenfalls einen Antrag auf Nebenhörerschaft.
Was kann beantragt werden?
Beantragt werden kann die Durchführung eines Projekttutoriums mit 40 Stunden/Monat (ein*e Antragssteller*in) oder 2 mal 20 Stunden/Monat (zwei Antragssteller*innen). Ist der Antrag erfolgreich, wird ein Vertrag über eine freie Mitarbeit geschlossen.
Es ist empfehlenswert, im Vorfeld mit der Fakultät oder dem Institut zu klären, ob die erforderliche infrastrukturelle Unterstützung (Räume, Geräte, Kopierer, Büromaterial etc.) für das geplante Projekt gewährt werden kann.
Über welchen Zeitraum läuft ein Projekttutorium?
Ein Projekttutorium geht über 2* Semester und umfasst i.d.R. 2 SWS. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag und in Abhängigkeit von den Erfahrungsberichten der TutorInnen möglich. Beachten Sie dabei bitte die Fristen (z.B. Verlängerung ab 01.04., Antragsfrist im November/Dezember des Vorjahres beachten bzw. Verlängerung ab 01.10., Antragsfrist im Mai/Juni desselben Jahres).
*Derzeit wird die Verkürzung der Dauer auf 1 Semester geprüft. Bitte schauen Sie in Kürze wieder auf unserer Homepage vorbei.
Veröffentlichung im Vorlesungsverzeichnis der HU
Sobald die Antragstellenden die Zustimmung zu ihrem PT erhalten haben, kümmern diese sich möglichst zeitnah selbst um die Veröffentlichung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (AGNES) der HU. Den/Die zuständige BearbeiterIn erfährt man in der Regel beim Institutssekretariat.
Nachweise über die Durchführung eines Projekttutoriums können den PT-Leitenden auf Anfrage (kurze Email mit Angabe der aktuellen Adresse) nach Abschluss des Projekttutoriums von der Geschäftsstelle gern ausgestellt werden.