Humboldt-Universität zu Berlin

Jüdischer Mischling

Die Nürnberger Gesetze führten im September 1935 neue rechtliche Kategorien ein.

Als „jüdischer Mischling“ wurden Kinder von einem als jüdisch und einem als nicht-jüdisch eingestuften Elternteil bezeichnet. Wer „nur“ einen jüdischen Großelternteil hatte, wurde als Mischling „zweiten Grades“ eingestuft und zunächst rechtlich Nicht-Juden gleich gestellt. Die Behandlung derjenigen mit zwei jüdische Großeltern, auch Mischlinge „ersten Grades“ oder „Halbjuden“ genannt, hing von ihrem Verhältnis zum Judentum ab. Waren sie Mitglied einer jüdischen Gemeinde oder mit einem Juden verheiratet, dann wurden sie wie „Volljuden“, also Personen mit drei oder vier jüdischen Großeltern, behandelt und später als „Geltungsjuden“ bezeichnet. Hatten sie im Alltag nichts mit jüdischer Religion und Kultur zu tun, so wurden sie anfangs von den antisemitischen Verfolgungsmaßnahmen ausgenommen.

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