Humboldt-Universität zu Berlin

Relegation

Die Relegation, der permanente Ausschluss aus dem Hochschulsystem, war traditionell die höchste Strafe, die eine Hochschule gegen Studierende verhängen konnte.

Anders als beim Consilium Abeundi, der Entfernung, hatten Studierende keine Möglichkeit mehr, sich an anderen deutschen Hochschulen zu immatrikulieren.

Traditionell verfügten die deutschen Hochschulen über eine interne Gerichtsbarkeit, welche über die von Angehörigen der Universität verübten Disziplinarvergehen urteilte. Während der Weimarer Republik wurden Relegationen an der Berliner Universität äußerst selten ausgesprochen, z. B. im Falle einer Verurteilung eines Studierenden wegen Diebstahls durch ein externes Gericht.

Im Nationalsozialismus informierten sich die Hochschulen gegenseitig mittels Namenslisten über die aus politischen Gründen Relegierten, um sicherzustellen, dass die Betroffenen an keiner anderen Hochschule aufgenommen wurden.

124 Studierenden wurden in den Jahren 1933/34 aus politischen Gründen durch die Berliner Universität relegiert. Das war mit Abstand der größte der Anteil der insgesamt 423 reichsweit betroffenen Studierenden. Die Technische Hochschule Berlin schloss 22 Studierende aus.

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