Humboldt-Universität zu Berlin

Moritz August von Bethmann-Hollweg

* 08.04.1795 Frankfurt am Main, † 14.07.1877 Burg Rheineck bei Andernach
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  • 1820 ao. Professor für römisches Recht und Zivilrecht in Berlin

    1823 Professor für römisches Recht und Zivilrecht in Berlin

    1840 Erhebung in den Adelsstand

    1849–1855 Mitglied der 1. und 2. Preußischen Kammer

    1858–1862 Preußischer Kultusminister

Rektor der Berliner Universität 1827/28

 

Bethmann-Hollweg begann 1813 das Studium der Rechte und wechselte 1815 an die Berliner Universität, wo er Schüler von Friedrich Karl von Savigny wurde. Noch als Student und auf Vermittlung Savignys unterstützte Bethmann-Hollweg 1817 Göschen in Verona bei der Entzifferung der für das Verständnis der römischen Rechtsgeschichte wichtigen Gaius-Handschrift. Nach erfolgreicher Promotion 1818 und der 1819 erfolgten Habilitation für römisches Recht wurde Bethmann-Hollweg zunächst zum Professor ohne Gehalt an die Berliner Universität berufen, bevor er 1823 zum Ordinarius ernannt wurde.

1827/1828 hatte er das Amt des Rektors an der Berliner Universität inne. 1829 ließ er sich an die Universität Bonn versetzen. Bis zu seiner Ernennung zum Kurator und außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten an der Bonner Universität (1842–1848) galt Bethmann-Hollwegs Lehr- und Forschungsinteresse in besonderem Maße der Theorie und Geschichte des Zivilprozesses. In den 1840er-Jahren wandte er sich mehr und mehr politischen und kirchlichen Fragen zu. So wurde er 1845 in den Staatsrat berufen, gehörte 1848 zu den Mitbegründern des "Vereins für König und Vaterland", der so genannten "Wochenblattpartei", und wurde 1849 Mitglied der Ersten und Zweiten Preußischen Kammer. 1851 bis 1855 führte er die "Wochenblattpartei", eine liberal-konservative Gruppe.

Im kirchlichen Leben war Bethmann-Hollweg bestrebt, eine Einigung der deutschen evangelischen Kirchen zu erreichen. Zugleich war er Begründer und Präsident der Deutschen Evangelischen Kirchentage 1848–1872.

1862 zog er sich als Privatgelehrter zurück und knüpfte an frühere Arbeiten an. Hier verfasste er sein grundlegendes Werk zur Geschichte des Zivilprozesses von der römischen Zeit bis in das 15. Jahrhundert ("Der Civilprozeß des gemeinen Rechts in geschichtlicher Entwicklung", (1863–1874), das ihn zu einem der bedeutendsten Vertreter der historischen Rechtsschule werden ließ.

 

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