Humboldt-Universität zu Berlin

Karl Georg Bruns

* 24.02.1816 Helmstedt, † 10.12.1880 Berlin
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  • 1844 ao. Professor der Rechte in Tübingen

  • 1849 Professor in Rostock, 1851 in Halle, 1859 erneut Professor in Tübingen

  • 1861 Professor für römisches Recht an der Berliner Universität

  • 1875 Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1870/71  


Karl Georg Bruns gilt als einer der Vertreter der jüngeren historischen Richtung der Rechtswissenschaft. Seine juristischen Studien führten ihn zunächst über Göttingen und Heidelberg, bis er schließlich nach Tübingen gelangte, wo er bereits während des Studiums für seine in lateinischer Sprache verfasste Studie "Ueber den Nutzen der sog. Vatikanischen Fragmente für die Wissenschaft des Römischen Rechts" mit einem akademischen Preis ausgezeichnet und schließlich 1838 promoviert wurde.

War zunächst noch fraglich, ob er eher den wissenschaftlichen Weg gehen oder den Beruf des Anwalts ergreifen sollte (Advokatenprüfung 1839), so setzte sich letztlich die wissenschaftliche Neigung durch. Nach einem Aufenthalt in Berlin und der intensiven Beschäftigung mit der Hegelschen Philosophie, die anfangs großen Einfluss auf ihn hatte, kehrte er zum Wintersemester 1839/1840 nach Tübingen zurück, wo er zunächst als Privatdozent wirkte. Wegen seiner erfolgreichen Tätigkeit in Lehre und Forschung wurde er bald in das Professorenamt berufen und gelangte schließlich über mehrere Stationen 1861 als Nachfolger Friedrich Ludwig Kellers von Steinbock und Friedrich Karl von Savigny an die Berliner Universität, an der er bis zu seinem plötzlichen Tode wirkte. Der Beginn seines Rektorats fiel mitten in die Zeit des Deutsch-Französischen Krieges, welchen er auch zum Gegenstand seiner Antrittsrede "Der Sieg Deutschlands über Frankreich" am 15.10.1870 machte.

Bruns, der stark von Mommsen beeinflusst war und vielfach mit ihm zusammenarbeitete, besaß umfassende Kenntnis sowohl des römisch-antiken als auch des germanischen Rechtskreises, was an der historischen Breite seiner Veröffentlichungen und kritischen Editionen manifest wird. Wichtige Werke sind etwa "Das Recht des Besitzes im Mittelalter und in der Gegenwart" (1848) und "Die Besitzklagen des heutigen und römischen Rechts" (1874).


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