Humboldt-Universität zu Berlin

August Wilhelm Heffter

* 30.04.1796 Schweinitz, † 05.01.1880 Berlin
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  • 1822 Landesgerichtsrat in Düsseldorf

  • 1823 Professor der Rechte in Bonn

  • 1830 Professor der Rechte in Halle

  • 1833 Professor für Strafrecht, Strafprozess- und Völkerrecht in Berlin

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
1836/37

 

Heffter studierte von 1813 bis 1815 in Leipzig und Berlin bei Savigny und Eichhorn. Nach dem Studium übernahm er zunächst unterschiedliche Tätigkeiten, legte 1820 die dritte juristische Prüfung ab und begann als Assessor am Appellationsgericht in Köln.

Angeregt durch eine von der Berliner Akademie der Wissenschaften gestellte Preisaufgabe schrieb Hefter 1821 seine "Athenäische Gerichtsverfassung". Das Werk führte 1823 ohne die übliche Dissertation und Habilitation direkt zu seiner Berufung an die Juristische Fakultät der Universität Bonn, wo ihm die Ehrendoktorwürde verliehen wurde. In Bonn war er bei seinen Kollegen angesehen und wurde schon im Alter von 33 Jahren Rektor.

1830 nahm er einen Ruf nach Halle an, motiviert wohl vor allem, um der eigenen Heimat wie auch der Heimat seiner Frau wieder näher zu kommen.

Bereits 1833 folgte er dem Rufe als Professor für Strafrecht, Strafprozess und Völkerrecht der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Nach Klenze’s Tode im Jahre 1837 übertrug ihm die Juristische Fakultät den Vorsitz im Spruchcollegium, später wurde er Geheimer Obertribunalsrat, Kronsyndikus und Mitglied des Preußischen Herrenhauses. Neben seiner Tätigkeit an der Universität war Heffter ein erfolgreicher praktischer Jurist.

Heffter hat viel publiziert, vor allem auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Sein "Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts" (1833) und "Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart" von 1844 sind seine wichtigsten Werke, wobei Letzteres in mehrere Sprachen übersetzt wurde und auch über Europas Grenzen hinaus wirkte. In juristischen Fachkreisen genoss Heffter große Anerkennung. Er galt als führend auf seinem Gebiet, entsprechend wurde sein juristischer und auch politischer Rat gerne eingeholt.

Trotz dieser herausragenden juristischen Arbeit ist überliefert, dass ihm die Lehrtätigkeit, die er über 100 Semester lang ausübte, von allen Ämtern am liebsten gewesen sein solle.

 

 

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