Humboldt-Universität zu Berlin

Paul Hinschius

* 25.12.1835 Berlin, † 13.12.1898 Berlin
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  • 1859 Privatdozent der Rechte an der Berliner Universität

    1863 ao. Professor für Kirchenrecht in Halle

    1865 ao. Professor für Kirchenrecht in Berlin

    1868 Professor in Kiel

    1872 Professor für Kirchenrecht und Zivilprozess in Berlin

     

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1889/90

 

Der in Berlin geborene Hinschius studierte von 1852 bis 1854 in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaft und erfuhr dabei von dem Kirchenrechtler Aemilius Ludwig Richter eine für seinen weiteren akademischen Werdegang entscheidende Beeinflussung. Nach der 1855 erfolgten Promotion bei Richter habilitierte sich Hinschius 1859 an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin mit einer Schrift über die Eidesdeleation für Kirchenrecht und Zivilprozess. Das Kirchenrecht bildete fortan den Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Vita. 1861 bis 1862 unternahm er eine ausgedehnte Reise durch viele europäische Länder. Die Reise diente der Vorbereitung der ersten kritischen Ausgabe der pseudo-isidorischen Dekretalen, einer Sammlung einflussreicher kirchenrechtlicher Fälschungen aus dem späten 9. Jahrhundert. Mit dieser 1863 erschienenen Ausgabe begründete Hinschius seinen Ruhm in der Fachwelt. Es folgten ab 1863 verschiedene Professuren, bis er 1872 dauerhaft als Ordinarius an seine Heimatuniversität nach Berlin zurückkehrte.

Seine Berufung nach Berlin fand maßgeblich auf Bestreben des Kultusministers Adalbert Falk statt, der auf Hinschius durch dessen Schrift "Die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber den Beschlüssen des vatikanischen Konzils" und "Die päpstliche Unfehlbarkeit und das vatikanische Konzil" auf diesen aufmerksam geworden war. In der heraufziehenden Zeit des Kulturkampfes zwischen Staat und katholischer Kirche wollte dieser einen Kenner des katholischen Kirchenrechts als Ratgeber an seiner Seite haben. So arbeitete Hinschius zwischen 1872 und 1876 im preußischen Kultusministerium am Kirchen- und Personenstandsgesetz mit.

Die Krönung seines wissenschaftlichen Lebenswerkes war zweifellos das breit angelegte, jedoch unvollendet gebliebene Werk "Das Kirchenrecht der Protestanten und Katholiken in Deutschland" (5 Bände und 1 Halbband, 1869–1897).

 

 

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