Humboldt-Universität zu Berlin

Adolf August Friedrich Rudorff

* 21.03.1803 Mehringen bei Hoya, † 14.02.1873 Berlin
Abbildung
  • 1829 ao. Professor für römisches Recht in Berlin

    1833 Professor für römisches Recht in Berlin

    1833 Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1857/58

 

Von 1820 an studierte Rudorff Rechtswissenschaften in Göttingen bei Georg Julius Ribbentrop und Karl Friedrich Eichhorn sowie ab 1823 in Berlin bei Friedrich Karl von Savigny, der ihm zeit seines Lebens zum Mentor und Freund werden sollte. Mit Savignys Förderung promovierte er und habilitierte sich 1825. Mit der Berliner Universität sollte ihn eine fast 50-jährige Lehrtätigkeit verbinden. Ab 1829 bekleidete er ein Professorenamt und wurde 1857 zum Rektor gewählt. In seiner am 15. Oktober 1857 gehaltenen Rektoratsrede sprach er "vom Beruf des Königtums, die Einheit aller Glieder der Gesellschaft zu vermitteln".

In seinen letzten Jahren als Professor war er aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine Lehrtätigkeit einzuschränken und diese teilweise an seinen schon zu Lebzeiten berufenen Nachfolger Heinrich Dernburg zu übertragen.

Rudorff zeigt sich früh von Savigny beeinflusst und wurde zu einem Vertreter der historischen Schule der Rechtswissenschaften. 1832–1834 veröffentlichte er das dreibändige Werk "Das Recht der Vormundschaft", widmete sich jedoch fortan vor allem der römischen Rechtsgeschichte. Durch akribische Untersuchungen römischer Rechtsdenkmäler und seine sorgfältigen Editionen erwarb er sich die Bewunderung seiner Zeitgenossen. Seine "Römische Rechtsgeschichte" (1857–1859, 2 Bände) blieb – trotz der bisweilen geäußerten Kritik an ihrem systematischen Aufbau – bis in die 1880er-Jahre hinein von großer Bedeutung für das Fach.

Rudorff war außerdem Mitherausgeber und Autor der "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" und später Mitbegründer der "Zeitschrift für Rechtsgeschichte". Nicht zuletzt machte er sich als Bearbeiter und He­rausgeber der Nachlässe Friedrich C. von Savignys und Georg F. Puchtas verdient und trug in dieser Eigenschaft zur weiteren Ausbildung der "historischen Rechtsschule" bei.

 

 

Kontakt

Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement (VIII)

Online-Redaktion

E-Mail: hu-online@hu-berlin.de