Humboldt-Universität zu Berlin

Theodor Schmalz

* 17.02.1760 Hannover, † 20.05.1831 Berlin
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  • 1785 Privatdozent in Göttingen

    1787 ao. Professor der Rechte an der Universität Rinteln

    1801 Kanzler und Rektor der Universität Königsberg

    1803 Kanzler und Rektor der Universität Halle

    1809 Berufung zum Professor für römisches und deutsches Recht an der neu zu gründenden Berliner Universität

Rektor der Berliner Universität 1810/11

 

Theodor Schmalz trat sowohl als Rechtsgelehrter, Kameralist als auch dem Absolutismus zugeneigter Politiker in Erscheinung. Er studierte ab 1777 Theologie, dann Rechtswissenschaften in Göttingen, wo er 1785 Privatdozent wurde. 1787 erwarb er die juristische Doktorwürde in Rinteln und wurde noch im selben Jahr zum Professor berufen. Schon 1888 führte ihn seine akademische Laufbahn an die Universität Königsberg.

Als Kanzler und Rektor der Universität Halle machte er 1806 den Vorschlag, diese Universität nach Berlin zu verlegen. Stattdessen wurde die Berliner Universität als Neugründung geschaffen und Schmalz nach seiner Berufung zum Professor als erster Rektor am 29. September 1810 durch König Friedrich Wilhelm III. ernannt.

In der Nationalökonomie galt Schmalz als Anhänger des Physiokratismus, d. h. jener auf dem Naturrecht fußenden ökonomischen Schule des 19. Jahrhunderts, die von einer natürlichen Harmonie der Wirtschaft ausging. In der Jurisprudenz war er als Vertreter des Naturrechts bekannt. Schmalz ist Verfasser einer Reihe von Lehrbüchern über römisches Recht, gemeines Recht, Naturrecht, deutsches Privatrecht, Kameralwissenschaft sowie Völker- und Staatsrecht, deren Wirkung jedoch begrenzt war.

Breitere Bekanntheit erlangte er mit seiner 1815 veröffentlichten Flugschrift gegen Geheimbünde in Deutschland, die insbesondere gegen den "Tugendbund" gerichtet war. Diese Schrift rief scharfe Proteste und Entgegnungsschriften Niebuhrs, Schleiermachers und Savignys hervor. Der Streit um Schmalz' Schrift nahm so große Ausmaße an, dass der König mit einer Verordnung im Januar 1816 dessen Ende dekretierte und Publikationen über Geheimbünde untersagte. Die Flugschrift gehört zu jenen als reaktionär angesehenen Schriften, die auf dem Wartburgfest 1817 öffentlich verbrannt wurden. Das Original der Universitätsbibliothek ist leider Verlust, jedoch besitzt die Bibliothek ein Ersatzexemplar in ihrem Rara-Bestand.

 

 

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