Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMBF: Förderung der Maßnahme "Forschung Agil"

Bekanntmachung des BMBF: Förderung der Maßnahme "Forschung Agil"

Dem Projektträger sind Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Aufrufe erfolgen mehrmals im Jahr. Der letzte Aufruf erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020.


Der digitale Wandel mit seiner weltweiten Vernetzung unterschiedlicher Technologien und Branchen stellt die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie die Gesellschaft vor besonders große Herausforderungen. Die Komplexität und Dynamik der Technologienentwicklung steigt stark an. Innovationszyklen werden immer kürzer. ­Bedrohungslagen verändern sich und neue Anforderungen an Kommunikationssysteme entstehen. Das BMBF beabsichtigt daher, aktuell relevante technologische oder gesellschaftliche Fragestellungen von IT-Sicherheit, Kommunikationssystemen und Digitalisierung zu analysieren und schnell innovative Lösungskonzepte zu entwickeln, um IT-Sicherheit und Privatheit sowie den Zugang zu leistungsfähigen Kommunikationsnetzen zu fördern. Die Fördermaßnahme dient dem Ziel, agil auf Bedrohungen zu reagieren, die durch aktuelle Sicherheitslücken und neuartige Angriffsmethoden auf IKT-Systeme entstehen. Weiterhin dient die Fördermaßnahme dem Ziel, agil auf veränderte Anforderungen an Kommunikationssysteme zu reagieren und die ­Erforschung und Entwicklung neuer innovativer Technologien voranzutreiben.
 

Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“, des Förderschwerpunkts Kommunikationssysteme und der Hightech-Strategie 2025.
 

Gegenstand der Förderung sind innovative und risikobehaftete vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis einschließlich Technology Readiness Level 8, die technologie- und/oder anwendungsbezogen sind, sowie Innovationsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 28 AGVO. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die mindestens einen der Bereiche Kommunikationssysteme oder IT-Sicherheit adressieren:

  • Kommunikationssysteme: Themen aus dem kommenden Forschungsprogramm zu Kommunikationssystemen mit aktuellen und zukünftigen Fragestellungen zu drahtlosen und drahtgebundenen Übertragungstechniken, zu neuen Architekturen von Übertragungssystemen und zu Kommunikationssystemen in Anwendungsfeldern.
  • IT-Sicherheit: Themen aus dem Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbst­bestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 bis 2020“* wie „Hightech für die IT-Sicherheit“, „Sichere und vertrauenswürdige IKT-Systeme“, „IT-Sicherheit in Anwendungsfeldern“ und „Privatheit und der Schutz von Daten“.

Um der hohen Dynamik der technischen Entwicklung in diesen Bereichen gerecht zu werden, erfolgt die Bekanntgabe der thematischen Schwerpunktsetzung und der jeweiligen Einreichfristen in separaten Förderaufrufen.

Die skizzierten Lösungen müssen in den genannten Themenschwerpunkten deutlich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen.

 

Antragsberechtigt sind Verbünde und Einzelvorhaben von staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen, außer­universitären Forschungseinrichtungen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbänden und Vereine sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse) in Deutschland verlangt.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.

 

Die Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projekt­bezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

In der ersten Verfahrensstufe ist dem PT VDI/VDE Innovation und Technik GmbH eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form  in deutscher Sprache vorzulegen.