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Richtlinien zur Fördermaßnahme "Enabling Start-up - Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik" im Rahmen der Programme "Quantentechnologien - von den Grundlagen zum Markt" und "Photonik Forschung Deutschland"

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger durchgehend bis zum 31. Dezember 2021 Projektskizzen vorzulegen.


 

Start-ups kommt für den Transfer von neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aus der Forschung in Innovationen und ihrer wirtschaftlichen Verwertung eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterstützt das ­Bundesministerium für Bildung und Forschung forschungsorientierte Unternehmen kurz nach sowie in der Phase unmittelbar vor der Gründung. Die Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ verfolgt das Ziel, innovative Ideen in den Quantentechnologien und der ­Photonik aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Ausgründungen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung zu überführen. Dazu sollen insbesondere Verbünde aus einem Start-up und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gefördert werden.

 

Gegenstand der Bekanntmachung „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Quantentechnologie und der Photonik, mit dem Ziel die Grundlagen für eine Gründung bzw. die frühe Phase von Start-ups nach der Gründung zu verbreitern. Vorrausetzung ist, dass die Ergebnisse aus aktueller Forschung durch die bereits erfolgte oder kurz bevorstehende Unternehmensgründung in Richtung einer Anwendung gebracht werden. Die Zielanwendung, ihre Überführung dahin und die wirtschaftliche Verwertung müssen klar definiert sein.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von zwei Modulen: Pilotmodul & Hauptmodul

 

Gefördert werden vorwettbewerbliche Vorhaben im Bereich Quantentechnologien und Photonik. Dabei werden beispielhaft folgende Themen mit einbezogen:

  • Schlüsselkomponenten für die Quantentechnologien
  • innovative Sensorkonzepte – beruhend auf Optik oder auf Quantenphänomenen
  • Algorithmen für das Quantencomputing und die Quantensimulation
  • neue Ansätze zur optischen Bildverarbeitung
  • Organische Elektronik
  • neuartige Strahlquellen
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften

Diese Liste ist nicht als vollständig anzusehen. Unabhängig vom konkreten Themenfeld ist zwingend erforderlich, dass der überwiegende Teil der später angestrebten Verwertung durch das beteiligte Start-up erfolgt.

 

Antragsberechtigt für das Pilotmodul sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.

Antragsberechtigt für das Hauptmodul sind Start-ups sowie, im Verbund mit diesen, KMU, mittelständische Unter­nehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Dauer des Hauptmoduls beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verteilung der Fördermittel ergibt sich über den zwingend erforderlichen Finanzbedarf sowie die Innovationshöhe der jeweiligen Teilvorhaben.