Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln. Diese sollen nachweisbar zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder Rohstoffen bzw. zur Minderung von Umweltbelastungen in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Geotechnologien und Landmanagement führen. Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.
Von den Projekten wird eine nachvollziehbare Beschreibung des Nachhaltigkeitspotentials anhand geeigneter Indikatoren erwartet.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte, im Nachfolgenden Langprojekte genannt, beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.
In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern. Darauf aufbauend kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Langprojekt beantragt werden. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze ausdrücklich erwünscht.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
- Daten intelligent nutzen
- Systeme vernetzen
- Autonome Systeme schaffen
- Digitale Interaktionen
- Wissenschaftliches Querschnittsprojekt
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Kurzprojekte
Für Kurzprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand oder Aufträge verwendet werden. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 50 000 Euro pro Forschungsprojekt begrenzt (bei Verbundprojekten ist dies die Maximalfördersumme für den Verbund).
Für KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten als Sonderregelung in dieser Förderbekanntmachung individuell bis zu 100 % (De-minimis) bis maximal 50 000 Euro förderfähig.
Langprojekte
Für Langprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.
Diese Bekanntmachung unterliegt einer Änderung durch das BMBF.
Diese Bekanntmachung unterliegt einer zweiten Änderung durch das BMBF.