Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten für den Forschungsschwerpunkt „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ im Rahmen des FuE-Programms „Zukunft der Arbeit“
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, in denen die verbesserte Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels innovativer und neuartiger digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. FuE-Bedarfe liegen auf dem lebenslangen Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen, der intelligenten Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit sowie auf neuen Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen.
Die sozio-technischen Lösungen sollen einen der genannten Bedarfe adressieren und zudem an die typischen Erfordernisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Mittelstand angepasst sein. Durch eine anwendungsnahe arbeitswissenschaftliche Begleitung soll die Implementierung unterstützt und eine Übertragbarkeit gewährleistet werden.
Bezüge der Lösungen reichen dabei entlang der Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ von sozialen Innovationen und der Gestaltung der Digitalisierung, über neue Arbeitsformen und Kompetenzentwicklung, bis zu Aspekten der Nachhaltigkeit, wie der Gesundheit durch Prävention.
Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern. Die FuE-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, in der der Stand der Technik und der Arbeitswissenschaft deutlich übertroffen wird.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Die betriebliche Implementierung soll spätestens zu Mitte der Projektlaufzeit erfolgen. [...]
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. [...]
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben [...], die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. [...]
Die maximale Gesamtzuwendung für ein Verbundprojekt beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben (zuzüglich gegebenenfalls gewährter Boni und der Projektpauschale für Hochschulen).