Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags zu Cluster 3 erforderlich sind. Mit dem Stichtag im Jahr 2021 ist dies erstmals möglich für das Arbeitsprogramm 2022.
Liegt zum Einreichungsstichtag der Förderrichtlinie das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektskizzen eingereicht werden. Dies betrifft vornehmlich die Einreichungsstichtage 2022 und 2024. Diese müssen sich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen und unmittelbar nach Veröffentlichung des Arbeitsprogramms eine Überprüfung der inhaltlichen Ausrichtung des Vorhabens im Hinblick auf die tatsächlich veröffentlichten Ausschreibungen vorsehen (Meilenstein). Über die Fortführung des Vorhabens wird schriftlich auf der Basis der Ergebnisse der Meilensteinpräsentation entschieden, nachdem erforderlichenfalls geänderte Arbeitspläne zur Anpassung an eine konkrete Ausschreibung vorgelegt worden sind.
Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie förderfähigen Aktivitäten umfassen die Befassung mit dem vorgesehenen Förderinstrument, Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerkbildung, bis hin zu der Ausarbeitung und finalen Einreichung des EU-Antrags. Diese Förderrichtlinie zielt primär auf eine deutsche Koordination des EU-Antrags ab. Bei der Erstellung der EU-Anträge soll die Beratung der NKS Sicherheitsforschung (NKS Sicherheit) in Anspruch genommen werden. Die Einbindung weiterer – insbesondere europäischer – Partner (auch Praxispartner) als assoziierte Partner ist explizit gewünscht. Um Wissen dahingehend aufzubauen, wie qualitativ hochwertige und auch im Hinblick auf die formalen und Managementaspekte erfolgreiche Anträge erstellt werden können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Antragsteller sich durch einen professionellen Akteur in diesem Bereich unterstützen lässt.
Die Förderung erfolgt in Form von Einzelvorhaben.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in der Regel mit insgesamt höchstens 120 000 Euro sowie für eine Laufzeit von in der Regel bis zu zwölf Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. [...]
Förderwürdig im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Aktivitäten mit dem Ziel, eine Antragstellung zu Cluster 3 bei der Europäischen Kommission vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise:
- Recherchen zur Ermittlung des Stands von Wissenschaft und Technik,
- Arbeiten zur Vorbereitung und Erstellung des EU-Antrags,
- Reisen von am Vorhaben beteiligtem Personal zu potenziellen Konsortial- oder Netzwerkpartnern,
- Reisen zur Abstimmung und Koordination einer Projektidee bzw. zur Erstellung von Anträgen mit weiteren, auch internationalen Partnern; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
- Reisen zu Gesprächen und Treffen mit Vertreter/innen der Nationalen Kontaktstellen und anderweitiger Beratungsstellen (zum Beispiel bei der Europäischen Kommission) zur Vorbereitung und Erstellung der EU-Anträge,
- Durchführung von Workshops einschließlich der Reisekosten für assoziierte Partner, die als zukünftige Konsortialpartner vorgesehen sind,
- Maßnahmen, mit denen der Antragsteller als potenzieller Partner bei der EU-Antragstellung sichtbarer und präsenter wird, beispielsweise durch die Teilnahme an Partneringaktivitäten und -portalen oder fachspezifischen Netzwerken,
- öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die die Sichtbarkeit des Antragstellers in Europa fördern,
- Personal zur Durchführung und Organisation der geplanten Aktivitäten,
- Inanspruchnahme externer Dienstleister zur Unterstützung bei der Erarbeitung von wissenschaftlichen oder administrativen Antragsteilen.