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Bekanntmachung des BMEL/BMU: Nährstoffnachhaltigkeit – Langfristiger Erhalt der Standortqualität in Wäldern

Projektvorschläge können bis zum 30.06.2021 als Projektskizze eingereicht werden.


Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert

Themenbereich1: Nährstoffbilanzierung und Klimawandel

  • Vergleich waldbaulicher Verfahren und Methoden (ggf. auch Vergleich mit Entwicklung ohne forstwirtschaftlicher Nutzung) unter Berücksichtigung der Nährstoffumsatzsituation je Standort und Baumart vor dem Hintergrund sich durch den Klimawandel verändernder Standorte (Datenaufnahme mittels Monitoringflächen, Inventurdaten zu Bestand und Boden, Standortkartierung, usw.)
  • Weiterentwicklung und Harmonisierung der Methoden zur Stoffbilanzierung
  • Aufbau eines Tools/Nährstoffrechners als operationale Entscheidungshilfe für Forstbetriebe unter Berücksichtigung von Standortkartierung bzw. Standortinformation und zu erwartenden klimatischen Veränderungen im Nährstoffhaushalt
  • Erstellung eines Regelwerkes zur Risikobeurteilung von Standorttypen, einschließlich deren erwarteter Änderungen im Klimawandel
  • Ermittlung der langfristigen Kohlenstoff- und Nährstoffbilanz von Wäldern (langfristige Untersuchungen zu klimarelevanten Bodenprozessen, u.a. vergleichend zwischen Wirtschaftswäldern und Wäldern ohne forstwirtschaftliche Nutzung)

Themenbereich2: Einfluss des Klimawandels auf die Nährstoffverfügbarkeit

  • Umsatzpotenzial von Mikroorganismen auf die Mineralisierung und Pflanzenverfügbarkeit von P, N, S – insbesondere im Hinblick auf Zukunftsszenarien
  • Untersuchungen zu im Klimawandel geeigneter (Alternativ-)Baumarten für eine nährstoffnachhaltige Forstwirtschaft: Ernährungsgrenzwerte, Nährstoffentzüge, Wirkung auf Nährstoffver-sorgung in Mischbeständen, Wirkung auf Ökosystemdienstleistungen
  • Definition von Nährstoffreferenzzuständen bzw. -grenzwerten für eine nachhaltige Forstwirtschaft – heute und in Zukunft

 

Allgemeine Informationen

Die Förderrichtlinie Waldklimafonds ist zuwendungs-und beihilferechtliche Grundlage der Förderung. Es sind nur Vorhaben förderfähig, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen dieses Programms leisten. Der Beitrag zu den förderpolitischen Zielen ist im vorzulegenden Projektvorschlag darzustellen. [...]

Eine erste Kontaktaufnahme mit der FNR vor Einreichung einer Projektskizze ist zu empfehlen

 

Quelle: www.fnr.de/fileadmin/Projekte/2021/Foerderaufrufe/FA_Naehrstoffhaltigkeit_2021_01.pdf