Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Themenstellung. Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaftler können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden.
Die Förderung zielt darauf, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software (KI2 unterstützt) wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- bzw. technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. Beispielhaft aufgeführte Themen dafür sind:
- Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform
- Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie
- Effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
- Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte
- Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Identifikation von Stellschrauben zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes
- Entwicklung von kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft
Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich deutlich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen, damit die Bioökonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele leistet. Für eine Vielzahl der Ziele ist sie von unmittelbarer Relevanz. Für diese Förderrichtlinie spielen dabei insbesondere die folgenden SDGs eine wesentliche Rolle:
- Ernährung sichern (SDG 2)
- Sauberes Wasser (SDG 6)
- Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)
- Nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (SDG 9)
- Nachhaltige(r) Konsum und Produktion (SDG 12)
- Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
- Leben unter Wasser (SDG 14)
- Leben an Land (SDG 15)
Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliche Relevanz erwarten lassen, dass von ihnen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche oder unternehmerische Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
In der Regel werden FuEuI-Vorhaben als Einzelprojekte oder im Ausnahmefall Verbundprojekte bis zu fünf Jahre gefördert. Die Ausstattung einer Nachwuchsgruppe sollte sich an folgenden Eckpunkten orientieren:
- Zuwendung bis zu 3 Millionen Euro/Projekt; inklusive Projektpauschale bei universitären Forschungseinrichtungen;
In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Möglichkeit der Förderung von Verbundprojekten eingeräumt (international offen; Antragsteller aus dem Ausland müssen jedoch ihre Finanzierung selber organisieren). Der Ansatz von bis zu 3 Millionen Euro gilt dann für die deutschen Partner des gesamten Verbundes.
- FuEuI-Projekt einer Nachwuchsgruppe (Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterialien, Reisen und Aufträge, sonstige unmittelbare Ausgaben/Kosten);
- Die Größe der Nachwuchsgruppe sollte mindestens vier Personen umfassen (bis zu drei PostDocs [einschließlich Gruppenleitung], bis zu drei Doktoranden, bis zu einer/einem Technischen Angestellten).
- Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.
- In begrenztem Umfang können Mittel für Reisen der Mentoren, die im Zusammenhang mit der Nachwuchsgruppe stehen, veranschlagt werden.
- Teilnahme an weiter- und persönlichkeitsbildenden Maßnahmen, beispielsweise hinsichtlich Ausgründungen oder IP-Sicherung;
- Tätigkeiten zum Wissenstransfer;
- Es ist explizit erwünscht, dass die Nachwuchsgruppe sich in bestehende Netzwerke ihres Aufgabengebietes integriert und ein eigenes Netzwerk durch beispielsweise Veranstalten von Symposien aufbaut.
- Um internationale Kooperationen zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, zwei bis zu sechsmonatige Gastaufenthalte (Fellowships) für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Nachwuchsgruppe vorzusehen.
- Es können Mittel für Aktivitäten beantragt werden, die dem Austausch und der Vernetzung mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen, die im Rahmen des Konzeptes „Nachwuchsförderung für eine nachhaltige Bioökonomie“ forschen.
Im fünften Jahr der Projektlaufzeit werden die Ergebnisse hinsichtlich deren Transfers in die Anwendung sowie wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit bewertet. Sollten die Ergebnisse vielversprechend sein, kann das Projekt um bis zu ein Jahr in Höhe von bis zu 100 000 Euro aufgestockt werden, um die Anwendungs- und Technologiepotenziale möglichst konkret auszuloten sowie Kooperationen im Sinne des Transfers der Ergebnisse zu knüpfen.