Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Nachhaltiges Landmanagement in Subsahara-Afrika: Durch Forschung vor Ort Lebensgrundlagen verbessern“ im Rahmen der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA)
Gegenstand der Förderung
Antragstellende müssen folgende Einzelthemen bearbeiten, wobei eine zu begründende Schwerpunktsetzung (und eine entsprechende Wichtung des Budgets) vorgenommen werden kann:
- Handlungsfeld 1: Digitalisierung
Weiterentwicklung und Stärkung technologiebasierter Methoden für ein informationsbasiertes nachhaltiges Landmanagement (wie z. B. Digital Farming), um diese in eine breitere Anwendung zu bringen [...]
Entwicklung von lokalen bis regionalen Szenarien, Landnutzungsmodellen oder Frühwarnsystemen auf Grundlage vorhandener Datenquellen und moderner Methoden zur Datenerfassung (z. B. Drohnen) [...]
Entwicklung nutzergerechter Formate und Instrumente zum Informations- und Wissensaustausch zwischen Wissenschaft, Landnutzenden und Verwaltungs- bzw. Beratungsstellen [...]
- Handlungsfeld 2: Stärkung von Governance durch eine nachhaltige Entwicklung
Operationalisierung und Verstetigung von Instrumenten für die Planung und Bewertung von Maßnahmen auf Grundlage von Prognosen und Szenarien (z. B. in Form nutzerfreundlicher geografischer Informationssysteme, innovativer Vernetzungs- und Kommunikationsplattformen, bzw. Kopplung mit bestehenden operationellen Diensten und Instrumenten) [...]
Erarbeitung von Lösungsansätzen, um bestehende Interessenkonflikte aufzulösen [...]
Stärkung lokaler und regionaler Marktteilnehmer als Schlüssel für eine nachhaltige regionale Entwicklung [...]
Von allen Vorhaben werden nachfolgende Beiträge erwartet, die als Indikatoren der Zielerreichung im Rahmen einer Erfolgskontrolle gewertet werden.
Im Bereich von Wissenschaft und Bildung sind dies die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Anzahl erfolgreicher PhD-, MSc-, BSc-Abschlüsse) und der langfristige Aufbau von deutsch-afrikanischer wissenschaftlicher Forschungs- und Bildungskapazität, ebenso wie die Verwertung der Forschungsergebnisse in Ausbildungsmodulen oder Ausbildungsangeboten sowie bei der Curriculum-Entwicklung. [...]
Für eine partizipative Zusammenarbeit sprechen eine kontinuierliche Einbeziehung von Kommunen/Dorfgemeinschaften/Städten, administrativen und politischen Entscheidern, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Entscheidungsträgern.
Anwendungsbezogene Erfolge sind z. B. Kooperationen mit der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Patentanmeldungen), angepasste digitale und ressourcenschonende Lösungen (z. B. Dienstleistungsangebote und Technologien) für ein nachhaltiges Landmanagement, nachhaltig erzeugte agrarische Produkte, innovative Vermarktungsstrategien, die Etablierung von erfolgreichen Erzeugergemeinschaften, etablierte Versuchsflächen und Demonstrationsobjekte für die akademische und nicht-akademische Aus- und Weiterbildung, inklusive Materialien für Informations- und Weiterbildungszentren.
Einen wesentlichen Beitrag zur integrativen Kooperation auf Augenhöhe stellen zudem gemeinsam erstellte peer-reviewed Publikationen mit allen Projektpartnern – insbesondere der afrikanischen Partner – und gegebenenfalls Stakeholdern dar.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden ausschließlich Projekte gefördert, in denen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Institutionen und Organisationen aus politisch-administrativer Praxis, Zivilgesellschaft (in der Zielregion) und/oder Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Verbünde müssen entsprechend bereit sein, übergreifende Problemlösungen im Rahmen eines regionalen Projektansatzes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Projekts gewählt werden. Die Beteiligung von gewerblichen Wirtschaftspartnern im Rahmen eines Verbundprojekts ist ausdrücklich erwünscht.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Beabsichtigt ist zunächst ein Förderzeitraum von in der Regel bis zu vier Jahren. Es besteht die Möglichkeit darüber hinaus eine weitere Implementierungs-/Transferphase im Rahmen einer Anschlusszuwendung nach positiver Zwischenevaluation mit einer Dauer von in der Regel weiteren zwei Jahren zu beantragen.