Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur – Runde 2“
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Vorhabens soll eine Nachwuchsgruppe aufgebaut werden. Als Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützt und eine synergetische Ergänzung von Forschungszweigen vorangetrieben werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im Hinblick auf den Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden bzw. bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.
Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach abgeschlossenem Projekt. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich zu erläutern.
Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und auch deren interdisziplinäres Umfeld adressiert. Insbesondere sind dies Quantencomputing, Quantensimulation, Quanteninformatik, Quantensensorik und -metrologie, Quantenkommunikation, sowie unterstützende Technologien. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten eingeschlossen, sofern ein klarer Anwendungsbezug zu erkennen ist.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien nach drei Jahren ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden. [...]
ersonalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
- eine Stelle Entgeltgruppe 15 TVöD/TV-L (Nachwuchsgruppenleitung),
- eine Stelle Entgeltgruppe 14 TVöD/TV-L (PostDoc),
- bis zu drei Stellen Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L (Doktorand/en, PostDoc),
- eine Stelle Technische(r) Angestellte(r).
Quelle: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3564.html