Bekanntmachung des BMBF: „Leuchtturmprojekte der quantenbasierten Messtechnik zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ im Rahmen des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden komplexe FuE2-Verbundprojekte sowie Demonstrationsvorhaben in den Themenfeldern Quantensensorik, Quantenmetrologie und Quantenbildgebung.
Um die oben genannte Ziele zu erreichen, ist es erforderlich die Quantenmesstechniken weiterzuentwickeln und für konkrete Anwendungen unter realen Bedingungen zu qualifizieren. Dazu werden neben den wissenschaftlich/technischen Arbeiten im Labor auch umfangreiche Feldstudien gefördert. Dazu zählen klinische Studien, Verbringung und Testung der neuen Technologien an realen Einsatzorten (z. B. geologische oder archäologische Stätten), der Einbau in Fahrzeuge, sowie Flugzeuge und Satelliten (Befliegungsversuche).
Es werden unter anderem Projekte zu folgenden Anwendungsfeldern adressiert:
- Mobilität und Navigation [...]
- Erdbeobachtung bzw. Umweltmonitoring, Geodäsie [...]
- Medizinische Bildgebung und Tomographie [...]
- Neurologie [...]
Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Unabhängig davon, ob das Forschungsthema in obiger Aufzählung genannt wird, muss sich die konkrete Zielstellung aus dem Bedarf eines adressierten Anwendungsfelds ableiten. Die Überlegenheit des technologischen Ansatzes gegenüber dem Stand der Technik soll unter realen Bedingungen im jeweiligen Anwendungsfeld demonstriert werden. Dazu kann in den Projekten die vollständige Technologiekette um die jeweilige technische Lösung adressiert werden. Die angemessene Einbindung von späteren Anwendern oder Herstellern von Equipment aus der gewerblichen Wirtschaft ist ausdrücklich erwünscht. Bei Anwendungen außerhalb von Forschung und Entwicklung muss zudem die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der erforschten Technologie berücksichtigt werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. [...]
Die Laufzeit der Projekte kann bis zu fünf Jahren betragen.
Quelle: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3612.html