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Bekanntmachung des BMWi: Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhabenzur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Beim Projektträger können ab sofort und spätestensbis zum 31. Dezem-ber 2021 fortlaufendförmliche Förderanträge eingereichtwerden. Nach dem 31. Dezember 2021 eingegangene Anträge werden grundsätzlich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.


Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Reinigung. Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Verbundführer. Die Antragstellung von FuEuI-Einrichtungen ist nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen möglich. Darüber hinaus darf die Beteiligung von FuEuI-Einrichtungen an Verbünden nicht mehr als 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Verbundprojekts betragen.

Dabei adressiert das Programm insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit [...]
  • Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche [...]
  • Förderschwerpunkt 3: Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen [...]
  • Förderschwerpunkt 4: Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve [...]
  • Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren [...]

 

Die Laufzeit der Verbundprojekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.

 

Quelle: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-neu-foerderrichtlinie-innovative-schutzausruestung.pdf?__blob=publicationFile&v=4