Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMVI: Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“

Bekanntmachung des BMVI: Förderrichtlinie „Innovative Luftmobilität“

Projektskizzen für Vorhaben können nach entsprechendem Aufruf, der durch die Bewilligungsbehörde unter anderem auf der Internetseite www.bmvi.de bekannt gegeben wird, eingereicht werden. Alle im Zuge eines Aufrufs eingehenden Skizzen stehen hierbei im Wettbewerb zueinander.


Gegenstand der Förderung

2.1 Gegenstand dieser Förderrichtlinie ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen unbemannter Luftfahrtsysteme einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (§ 1 des Luftverkehrsgesetzes) sowie senkrecht startende und landende Luftfahrzeuge mit batterie- oder hybrid-elektrischen Antriebssystemen (eVTOL = electric Vertical Take-off and Landing) für den Personentransport (Flugtaxi).

2.2 Es werden vor allem Vorhaben unterstützt, bei denen Anwendungen unter realen Bedingungen umgesetzt und demonstriert werden, beispielsweise auf Testfeldern unter Realbedingungen. Die Verknüpfung von Simulation und Erprobungen auf abgeschlossenen Testgeländen mit Erprobungen im öffentlichen Verkehr kann ein wichtiger Bestandteil von Vorhaben sein. Unterstützt werden ebenfalls Machbarkeitsstudien, die sich mit grundlegenden Fragen der multimodalen Vernetzung, der Integration in den urbanen Raum, der Anbindung ländlicher Regionen und rechtlich-regulativer Aspekte von UAS und deren Einsatzszenarien beschäftigen.

2.3 Die Entwicklung und Erprobung innovativer Anwendungen für unbemannte Luftfahrtsysteme und individuelle Luftmobilitätslösungen wird in dieser Richtlinie in fünf Schwerpunkten gefördert:

2.3.1 Anwendungen im Verkehrsbereich: Förderfähig sind Projekte für die technologische Entwicklung von UAS-Anwendungen zur Unterstützung bestehender Verkehrsträger und -infrastruktur, unter anderem in den Bereichen Bauwerksinspektion, Vermessung, Verkehrsüberwachung/-steuerung und Schadstoffmonitoring.

2.3.2 Einsatz von UAS in der Logistik: Förderfähig sind Projekte zur Entwicklung technischer Lösungen für den Einsatz in der Logistik, z. B. Transporte auf der „letzten Meile“ sowie für medizinische Zwecke. Dies umfasst auch Vorhaben zur Entwicklung von Konzepten und technischen Lösungen für den sicheren und schnellen Transport von Notfallmedizinerinnen und -medizinern zum Einsatzort.

2.3.3 Steuerung von UAS: Förderfähig sind Projekte zur Entwicklung von Steuerungssystemen für den hochautomatisierten oder autonomen Betrieb von UAS und deren Erprobung. Dies schließt Methoden für das Ausweichen vor statischen oder dynamischen Objekten („Detect-and-Avoid“) ein. Darüber hinaus sind Projekte förderfähig, die ­Lösungen für einen sicheren Regelbetrieb von hochautomatisierten oder autonomen UAS außerhalb der Sichtweite („Beyond visual line of sight“) etablieren.

2.3.4 Air-Traffic-Management-Systeme, Drohnendetektion und -abwehr, Vernetzung von UAS: Förderfähig sind Projekte mit dem Ziel der Entwicklung von Air-Traffic-Management-Systemen im unkontrollierten Luftraum („UTM“ und „U-Space“) für eine automatisierte Kommunikation mit gesteuerten, automatisierten und autonomen UAS, damit diese sich sicher und effizient im Luftraum bewegen. Zu berücksichtigen sind hierbei Schnittstellen zu anderen Air-Traffic-Management-Systemen im unkontrollierten und kontrollierten Luftraum. Förderfähig sind Projekte mit dem Ziel einer sicheren und innovativen Drohnendetektion und -abwehr. Förderfähig sind Projekte zur Kommunikation von UAS untereinander für vernetztes Fliegen unter besonderer Berücksichtigung der Einbindung in UTM- und ATM-Systeme.

2.3.5 Innovative Ideen mit Bezug zu sonstigen relevanten Themen im Kontext von UAS und Flugtaxis: Förderfähig sind Projekte, die nicht den oben genannten Punkten zuzuordnen, jedoch eine signifikante Bereicherung bzw. Weiterentwicklung im Sinne dieser Förderrichtlinie sind, insbesondere in den Feldern „Künstliche Intelligenz“, „Daten“, ­„optische Bilderfassung“, „Sensorik“, „Datenverarbeitung- und -übertragung“, „Normierung und Standards“, „grenzübergreifende Transporte/Verkehre“, „Anforderungen von Flugtaxis an die Flugplatzinfrastruktur“, „Konnektivität“, „Urbane Integration“, „Unterstützung von Organisationen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes“. Diese sonstigen Themen sind in der Skizze explizit zu erläutern. [...]

 

Förderlinien

3.1 Förderfähig sind ausschließlich anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die mindestens einer der Kategorien „Industrielle Forschung“, „Experimentelle Entwicklung“ und „Durchführbarkeitsstudien“ − ausgenommen Grundlagenforschung − zuzuordnen sind (vgl. Artikel 2 Nummer 85 bis 86 AGVO; Artikel 25 Nummer 2 Buchstabe b bis d AGVO). Diese Kategorien bilden die verschiedenen Entwicklungsstadien eines Projekts ab und werden im Rahmen des Programms in drei Förderlinien erfasst:

3.1.1 Förderlinie 1: „kleine Forschungsprojekte“ und „schnelllaufende Pilotvorhaben für die angewandte Forschung“.

3.1.2 Förderlinie 2: „Ausarbeitung von Vor- und Durchführbarkeits-/Machbarkeitsstudien“.

3.1.3 Förderlinie 3: „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“.

3.2 Die Laufzeit der in Förderlinie 1 und 2 geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate, in Förderlinie 3 maximal 36 Monate. [...]

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

6.1 Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bei Vorhaben der Förderlinie 1 können Förderungen bis zu 500 000 Euro, bei Vorhaben der Förderlinie 2 bis zu 100 000 Euro und bei Vorhaben der Förderlinie 3 bis zu 3 000 000 Euro bewilligt werden. [...]

 

Quelle: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2r3jJEljV5pOXhnMtgi?0