Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften
Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie werden Forschungsprojekte gefördert, die grundsätzlich in interdisziplinären Verbünden arbeiten sollen. Einzelvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Die Projekte müssen einen klaren Bezug zu ethischen, rechtlichen und/oder sozialen Aspekten der Lebenswissenschaften herstellen. Sie müssen auf zukunftsorientierte Problemstellungen ausgerichtet sein, die sich aus der Forschung und/oder der Anwendung ihrer Ergebnisse ergeben.
Mögliche Themenfelder mit Bezug zu den Lebenswissenschaften sind beispielsweise folgende Bereiche:
- Prädiktive Diagnostik;
- Genomforschung/Personalisierte Medizin;
- Reproduktionsmedizinische Forschung;
- Stammzellforschung/Embryonenforschung;
- Digitalisierung/Künstliche Intelligenz;
- Organspende;
- Forschung mit Gesundheitsdaten;
- Lebensende;
- Tierexperimentelle Forschung;
- Genetische Veränderungen (bei Pflanzen, Tieren etc.)
- Biosicherheit/Dual-Use;
- Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels oder des demographischen Wandels als gesellschaftliche Herausforderung;
- grundsätzliche Fragestellungen moderner ELSA-Forschung/Ansätze antizipatorischer Forschung für aufkommende bioethische Fragestellungen. [...]
Denkbare Anknüpfungspunkte für die genannten Themen und Anwendungsbereiche sind beispielsweise:
- Ethik und Werte: z. B. Wandel von Moralvorstellungen, Verantwortung und Schöpfung, Auswirkungen auf künftige Generationen, Würde und Integrität, Menschenbild und menschliches Selbstverständnis, auch im Verhältnis zu anderen Lebewesen, Natürlichkeit und Diversität, Verhältnis zur Natur, Wahlfreiheit und Souveränität, Wohlergehen, Gerechtigkeit, Risiko und Vertrauen, Freiheit der Wissenschaft;
- Rechtliche Aspekte: z. B. systematische Aufarbeitung und Analyse bestehender Gesetze und Regularien, Regelungsbedarf angesichts moderner Möglichkeiten bzw. gewandelter Wertsetzungen, Analysen zu Vor- und Nachteilen regulatorischer Ansätze (z. B. produkt- versus verfahrensorientierte Regelungen), Risiko-Nutzen-Abwägung;
- Soziale und gesundheitsökonomische Aspekte: z. B. Verteilungsgerechtigkeit, Zugang und Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit; Risiko-Nutzen-Abwägung, ärztliches Selbstverständnis, Arzt-Patient Verhältnis, gewandelte gesellschaftliche Einstellungen.
Weitere relevante Gesichtspunkte für moderne ELSA-Forschung sind beispielsweise:
- wissenschaftstheoretische Aspekte der Bewertung biomedizinischer Innovationen, Einfluss veränderter gesellschaftlicher/ökonomischer/wissenschaftlicher/politischer Rahmenbedingungen auf die ELSA-Forschung, methodische Ansätze/Standards;
- Überprüfung bereits angewandter Regelungen im Bereich der klinischen Forschung;
- Analysen von Wissenschaftskommunikation und Interaktion/Partizipation mit Bürgerinnen und Bürgern;
- Analysen von Wissenstransfer: z. B. Ursachen für Akzeptanz und Ablehnung neuer Verfahren und Möglichkeiten, zugrunde liegende Wertvorstellungen und Vorannahmen, Austausch der unterschiedlichen Akteure.
Ziel der Forschungsprojekte sollte es sein, die jeweils thematisierten Problemstellungen kritisch zu analysieren, zu bewerten und gegebenenfalls Lösungskonzepte auf der Grundsatz- und/oder Handlungsebene zu entwerfen. Dabei können Vergleiche spezifischer nationaler Sichtweisen und Regelungen mit denen anderer Länder eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Es können auch altersspezifische Gesichtspunkte sowie interkulturelle Aspekte mit einbezogen werden. Geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben nach Möglichkeit in angemessener Weise berücksichtigt werden. Die Ergebnisse geförderter Projekte sollen als Grundlage für einen informierten und rationalen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zur Thematik dienen. Daher sollen die Projekte in der Regel ein Konzept für eine Information von Politik und Öffentlichkeit über ihre Ergebnisse und für eine Kommunikation der Ergebnisse im internationalen Raum erarbeiten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. [...]
Interdisziplinäre Forschungsprojekte, die in Verbünden oder in begründeten Ausnahmefällen auch in Einzelvorhaben bearbeitet werden, können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.