Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise. [...]
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben), für die es in den Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa, inklusive der entsprechenden Projektvorschläge für Verbundprojekte der Europäischen Partnerschaften, absehbar eine Förderoption gibt.
Für das dafür zu erstellende Konsortium sind die Teilnahmebedingungen von Horizont Europa zu beachten; die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl förderfähiger Institutionen aus den EU-27-Staaten sowie den an Horizont Europa assoziierten Staaten muss in den Konsortialbildungsplänen reflektiert sein. Der deutsche Antragsteller muss als geplanter Koordinator fungieren.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50 000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt. [...]