Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industrielle und KMU-getriebene FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Die Verbünde sollen über eine herausragende Exzellenz im Bereich der KI sowie in der Anwendungsdomäne verfügen. Eine wesentliche Voraussetzung ist das Vorhandensein einer ausreichenden Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Im Fokus steht die Umsetzung aktueller KI-Forschungsergebnisse in softwaregetriebene prototypische Lösungen, die sich primär auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen beziehen. Sie sollen auch derart gestaltet werden, dass sie die am Prozess beteiligten Personen unterstützen und deren Entscheidungskompetenz fördern bzw. erhöhen. Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein. Projektvorschläge sollen sich daher durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung mittelständischer Unternehmen auszeichnen. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen. Das Themenspektrum umfasst:
- automatisierte Informationsaufbereitung;
- digitale Assistenten:
z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen); - Computer Vision/Bildverstehen;
- Sprach- und Textverstehen:
domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen),
zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler),
privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen; - datengetriebene Systeme und Datenengineering;
- Grundfragen zu intelligenten Systemen:
z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren aktuellen KI-bezogenen FuE-Ansätzen gefördert werden. So kommt es gegenwärtig u. a. darauf an, datengetriebene Ansätze und Anwendungen von KI-Methoden beispielhaft zu realisieren und für eine Vielzahl von Anwendern in der Industrie und weiteren Domänen verfügbar zu machen. In diesem Zusammenhang entwickeln sich neue Herangehensweisen, die aktuell mit Begriffen wie Data Analytics oder Data Farming beschrieben werden. Eine wachsende Bedeutung nehmen hierbei auch Themen der Datendurchgängigkeit, -speicherung und -eignerschaft ein. Immer müssen dabei KMU-Spezifika angemessen berücksichtigt werden, um Lösungen breit verfügbar zu machen und Individuallösungen zu überwinden. Hierbei sind insbesondere KMU-spezifische IT-Infrastrukturen zu beachten, die sich meistens durch weniger mächtige Software- und Datenbanklösungen auszeichnen. Daher besteht Bedarf an geeigneten Schnittstellen zu diesen leichtgewichtigen Systemen. Außerdem müssen preisgünstige Lösungen für solche Technologien geschaffen werden, die bisher von KMU aus Kostengründen oftmals noch gar nicht eingesetzt werden. Zusätzlich ist auch davon auszugehen, dass entsprechende Kompetenzen in KMU oft nicht auf definierte Rollen konzentriert sind.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
- Logistik, Mobilität und Automobil;
- Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
- innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
- Daten- und IKT-Wirtschaft.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben sollen maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden. Es können sowohl Verbundvorhaben zwischen KMU und anderen in Abschnitt 3 genannten Antragsberechtigten als auch Einzelvorhaben eines KMU mit nachgewiesener hoher KI-Kompetenz gefördert werden. In Verbundvorhaben muss sichergestellt sein, dass die beteiligten KMU einen signifikanten Anteil der Forschungsleistung erbringen und die Ergebnisse selbst für Innovationen nutzen. Daher kommen nur Projekte für eine Förderung in Frage, in denen ein signifikanter Anteil der Projektarbeit der KMU der industriellen Forschung (gemäß Artikel 2 Nummer 85 AGVO) zugeordnet werden kann. Projekte, in denen KMU ausschließlich experimentelle Entwicklung (gemäß Artikel 2 Nummer 86 AGVO) betreiben, werden nicht gefördert. [...]
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. [...]
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben und für die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden (siehe Anlage). Bei Verbundvorhaben wird entsprechend Abschnitt 4 Absatz 1 dieser Richtlinie erwartet, dass mindestens die Hälfte der Fördermittel des Gesamtvorhabens (inkl. gegebenenfalls zu gewährender Aufschläge für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugutekommt. [...]
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.
Diese Bekanntmachung unterliegt einer Änderung durch das BMBF.